Esta Gültigkeit nach erster Ausreise
Wir haben folgende Frage:
Sind mit im Jänner 2013 ausgestelltem und genehmigten ESTA im Februar in die USA eingereist. Bekamen eine grüne Karte, wo ein Teil beim Zoll blieb und den anderen Abschnitt mußten wir mit dem Paß mit und führen. Wir dürften uns jetzt eigentlich 90 Tage in den USA aufhalten. Bei unserer Kreuzfahrt besuchten wir lediglich für je einen Tag Key West und Miami. Am Schiff mußten wir unseren grünen Abschnitt wieder abgeben. Nach Ende unserer ersten Kreuzfahrt wollten wir Urlaub machen in Puerto Rico, das auch ein Teil von USA isr. Beim Einchecken zum Flug nach Puerto Rico bekamen wir keine Freigabe bzw. Einreisegenehmigung. Wir waren total vor den Kopf geschlagen, denn wir durften nicht mit, und es war Samstag. Es wurde uns empfohlen, am Montag zur Embassy of USA zu gehen (wir waren in Santo Domingo), was wir auch taten. Die empfohlen uns, einen neuerlichen Esta-Antrag zu stellen, was wir auch versuchten. Der Computer (Esta ist ja nur computerisiert - man kann mit niemandem sprechen) spuckte aus: Sie haben eine Esta, es ist nicht möglich, eine zweite auszustellen. Neben den Stornokosten von Flug, Hotels etc. ist auch viel Frust aufgekommen, denn wir wissen nicht, ab wann wir denn jetzt wieder in die USA dürfen.
Hat irgend Jemand eine Antwort darauf, was wir jetzt tun können ?
2 Antworten
Die Auskunft von der Botschaft zeigt wieder einmal, welch inkompetente Menschen dort oft arbeiten bzw. wie man sich unangenehme Arbeiten vom Leib hält. Gerade dort sollte man doch wissen, daß man nicht einfach so ein neues ESTA beantragen kann...
Wer hat Euch denn die 'Freigabe bzw. Einreisegenehmigung' verweigert? War das noch am Flughafen von Santo Domingo? Lag die Ablehnung wirklich am ESTA oder daran, daß Ihr keinen Weiter- bzw. Rückflug für Eure Weiterreise nach Eurem Urlaub in Puerto Rico vorweisen konntet? Ich habe Ähnliches bei einem Flug von Cancun nach New Orleans erlebt und konnte das erst mit einer massiven Beschwerde beim Leiter der Check-In-Mannschaft regeln! Die Damen an den Schaltern haben manchmal Vorgaben, an die sie sich sklavisch halten, ohne zu wissen (oder auch erklärt zu bekommen), wie die Zusammenhänge sind !
Wenn ich die Frage richtig verstehe, hat die Fluggesellschaft in Santo Domingo den Zutritt zum Flug nach Puerto Rico verweigert wegen angeblich fehlenden ESTA. Eine Fehlentscheidung. Zwar wäre günstig gewesen, wenn Du noch einen ESTA-Ausdruck mitgeführt hättest zur Dokumentation, dass Du einen gültigen ESTA hast. Dennoch, das hätten sie im Rechner sehen müssen. Ansprechpartner für Schadensersatzforderungen wäre mithin die Fluggesellschaft. Ob allerdings eine Klage, wenn sie nicht in Deutschland eingereicht werden kann, Erfolg verspricht, keine Ahnung (ich fürchte, eher Nein).
In die USA kommt Ihr mit diesem ESTA bis Januar 2015 (bzw. Ablauf des Passes, falls dies vorher eintritt). Über die Auskunft des Botschaftspersonals kann man nur den Kopf schütteln. Aber, der Fehler lag bei der Fluggesellschaft.