Einreise USA?
Ich habe gerade eine Ablehnung von ESTA bekommen.
Grund hierfür ist das ich bei der zweiten Frage zur Verhaftung mit "Ja" geantwortet habe.
Ich wurde für eine Tat die ich im September 2015 begangen habe, im Juni 2017 verurteilt.
Der Anklagepunkt lautete:
Gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, Sachbeschädigung, vorsätzlicher Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, vorsätzlichen gefährlichen eingriffs in den Straßenverkehr sowie Bedrohung zu 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Ich wurde aber nie verhaftet oder ähnliches, habe mich direkt gestellt und saß auch nicht im Gefängnis.
War es dann richtig bei der Frage mit "Ja" zu antworten?
Was kann ich denn jetzt noch tun.
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten

Ich würde empfehlen, ein Visum zu beantragen. ESTA ist eine Ausnahmeregelung von der grundsätzlich gegebenen Visumspflicht, die nur greift, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt. Ein "ja" bei einer der Fragen (und das ja war meines Erachtens in diesem Fall auch korrekt angekreuzt) bedeutet in der Regel, dass man nicht unter die Ausnahmeregelung für ESTA fällt und daher ein Visum für die Einreise benötigt. Beim Antragsverfahren zum Visum werden diese Fragen zwar auch wieder gestellt, man kann dann aber bei dem persönlichen Gespräch in der Botschaft die Sachlage erklären, entkräften, den Botschaftsmitarbeiter davon überzeugen, dass man keine Gefahr für die USA darstellt.

In der Botschaft in der du das Visum beantragst und den Termin vereinbarst.

Nichts. Pech. NEIN wäre die richtige Antwort gewesen. Es war ja nicht wegen einer Vorstrafe gefragt. Aber die USA kannst Du vergessen. Das prüft nachträglich kein Mensch und einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Ein Versuch auf dem Landweg, z.B. aus Kanada, wäre möglich. Dazu muss man aber auch Fragen richtig beantworten..

Man weiß ja nicht, ob er deswegen verhaftet wurde.
der Landweg funktioniert nicht mehr, da wird seit 1.10.22 auch Esta verlangt.

Danke. Die Neuregelung 2022 zum Landweg war mir entgangen. Bin immer noch vom Formular ausgegangen. Da mich nichts (mehr) in die USA zieht hatte ich es nicht verfolgt.

Ja, das du rechtskräftig verurteilt wurdest, war die Beantwortung mir Ja richtig.
du kannst probieren ein B2 Visum zu beantragen, solltest dich aber gut vorbereiten.
hier kannst du dich mal einlesen

Vielen Dank @cruisetricks.
Findet das Gespräch dann in der Botschaft vor Ort statt?
Ist es dann auf englisch oder auf deutsch?