2 Std. Flugverspätung + Anschlussflug verpasst+ Hotelübernachtung = 11 Std. zu spät am Ziel
Hallo liebes Forum,
ich frage mich, ob mir jemand von Euch mit meinem Anliegen weiterhelfen kann? Ich habe nämlich zu meinem konkreten Sachverhalt keinerlei Informationen gefunden..
Folgender Sachverhalt: Ich bin vor wenigen Tagen mit KLM von Helsinki über Amsterdam nach Nürnberg geflogen. (2.065 km Gesamtstrecke) Der Abflug in Helsinki verzögerte sich um 2 Stunden, so dass ich ca. 2 Stunden verspätet in Amsterdam gelandet bin. Ein Grund für die Verspätung wurde nicht genannt - es gab aber kein Unwetter, Streik o.ä. In Amsterdam habe ich dann den Anschlussflug nach Nürnberg verpasst - es gab auch keinen weiteren Flug von KLM mehr an diesem Abend. Ich wurde umgebucht auf einen Flug am nächsten Morgen und in ein schäbiges flughafen-nahes Hotel gebracht. (die Kosten hat KLM übernommen). Meinen Koffer hatte ich in dieser Nacht nicht zur Verfügung - lediglich ein "Survival-Kit" von KLM.
Insgesamt habe ich somit meinen Zielflughafen - vollkommen übermüdet - 11 Stunden verspätet erreicht (und bin direkt mit dem Taxi zur Arbeit, wo ich auch 2 Std. zu spät angekommen bin..).
Jetzt meine Frage: Steht mir irgendeine Entschädigung zu? Verzehr- und Telefongutscheine habe ich erhalten. Aber alle Informationen, die ich lt. EU-Verordnung finden konnte, berücksichtigen nicht den Umstand, dass sich meine ANKUNFT am Zielflughafen um 11 Stunden verzögert hat. Ich habe lediglich gefunden, dass bei ABFLUG-Verzögerungen eine Entschädigung gem. Flugstrecke ab 3 Std. zusteht. Und da sich der erste Flug lediglich um 2 Std. bei Abflug verspätet hat, würde ich denken, dass mir nichts zusteht? (aber immerhin warens ja am Ende 11 Stunden und eine schlimme Nacht..)
Weiterhin habe ich einen Verzehrgutschein erhalten sowie einen Telefon-Gutschein.
Weiss jemand Rat? Flug vergessen und weiter? Oder hätte ich ein Anrecht auf Entschädigung?
Über Antwort würde ich mich freuen.
Viele Grüße!
1 Antwort
Hallo sonnysonn,
vielleicht kann Dir EUClaim helfen. Dort unterstützt man Passagiere bei der Durchsetzung von Ausgleichszahlungen wegen Flug-Verspätungen, da die Fluggesellschaften solche Ansprüche fast immer ablehnen.
Wichtig ist in Deinem Fall auch, die richtige Fluggesellschaft bzgl. der Forderungen anzusprechen...!!
WENN eine berechtigter Anspruch auf Forderungen besteht, wird man dort den Fall übernehmen. -->> www.euclaim.de
Viel Glück!
Unseres Wissens entstehen bei EUClaim erst Kosten bzw. Gebühren im Erfolgsfall.
Genau so viele Berichte (und eigene Erfahrungen & Korrespondenz) kennen wir leider zu dem Versuch, sein Recht selbst bei dem betreffenden Carrier einzufordern :-(.
Von daher ist EUClaim ein kleiner Hoffnungsschimmer, wenn man den Rechtsanwalt nicht beauftragen möchte - und u. U. auch Fristen einzuhalten sind, wo in manchen Fällen die Frage schon damit beginnt, erst einmal den richtigen Ansprechpartner herauszufinden.
Geholfen hat uns in einem Fall auch einmal das LBA in Braunschweig....
Hallo travveller52,
leider habe ich über EUClaim im Netz bislang nur eher negative Berichte gelesen. Daher will ich die nicht beauftragen. Ich hatte auch geglaubt, das vielleicht selbst regeln zu können..
Danke aber für Deine Antwort! Viele Grüße!