1 Tag verkürzter Urlaub-Schadenersatz??
Ich habe am 8.4.2009 vom reiseveranstalter per email ok ticket 1.Mai Rückflug Mauritius ab 22.36 vereinbarungsgemäß erhalten. Ohne Rücksprache hat am 17.4.09 - 4 Stunden vor Hinflug - reiseveranstalter telefonisch mitgeteilt, dass ich nun anderen Flug - selbe Fluglinie - ab 1.Mai 08.15 Uhr habe. Ich habe gleich protestiert, trotz Zusage das rückgängig zu machen, musste ich um 4.00 Uhr früh zum transfer und habe 1 ganzen Urlaubstag verloren. Es ist abgeklärt, dass dies vom reiseveranstalter und nicht von der Fluglinie ausging Frankfurter Tabelle finde ich VERSPÄTUNGEN, aber nicht VERKÜRZTER Urlaub. Reisepreis war von 17.4.09-1.5.09 € 1.499 pro Person. Gibt es dazu Entscheidungen, bzw wie würden Sie das berechnen. PS die schriftlichen Reisunterlagen, die mit email bestätigt am 8.4.09 abgesendet worden sind, langten nie ein. Ich gehe daher von einem Verschulden des Reisebüros aus, weil mit schriftlichen versendeten ticket hätten Sie den ok Flug wohl nicht umbuchen können, sodass die Absicht bestand, unseren Urlaub um 14 1/2 Stunden zu verkürzen.
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Hi, nein, du hast keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Bei Pauschalreisen wird lediglich der Hin- und Rückreisetag verbindlich gebucht, die genauen Flugzeiten sind unverbindliche Serviceangaben, die sich an diesen Tagen jederzeit ändern können. Der ursprüngliche Flug war geplant für 1.Mai ab 22.36h, der tatsächliche Flug dann 1.Mai ab 08.15h. Du bist also am 1. Mai geflogen, und nur das schuldet dir der Reiseveranstalter. Ausserdem sind An- und Abreisetage keine Urlaubstage. Du hast also rechtlich gesehen keine Urlaubstag verloren, sondern lediglich die Rückreise am Rückreisetag etwas früher angetreten. Ferner: die normalen Papiertickets gibt es nicht mehr. Es gibt nur noch E-Tickets.