Danke Klaus,

gerade hab' ich aber beim Googeln folgende Seite gefunden:

http://www.realthailand.info/2008/04/28/jahresvisum-thailand-uber-50-jahre-und-oder-rentner/

ist jedoch wohl seit April 2008 nicht mehr aktualisiert worden, da steht:

Ausstellung: nur Immigration Office Thailand

Einreise mit Non-Immigrant-Visa

Bankguthaben in Thailand ab 800 000 Baht, bei Antragstellung schon 3 Monate

auf dem Konto und es muss jederzeit verfügbar sein, also darf nicht festgelegt sein

oder man hat ein Einkommen von mindestens 65 000 Baht/Monat.

Eine niedrigere Rente kann mit einem entsprechenden Bankguthaben ausgeglichen werden.

***Für weitere ausländische Familienangehörigen werden keine separate finanzielle Anforderungen gestellt.

So braucht z.B. ein Ausländerehepaar gemeinsam nur ein Konto mit 800 000 Baht bzw. nur ein Einkommen von 65 000 Baht/Monat nachzuweisen. (für Antragsteller früherer Jahre bleibt alles unverändert)* **

Aufenthaltsdauer: 1 Jahr Verlängerung: jährlich Ausreise aus Thailand: vorher unbedingt Re-Entry Permit beantragen (Single oder Multiple), sonst verfällt das Jahresvisum Gebühren: 1900 Baht

Anbei noch der direkte Link zum Antragsformular TM7

und zur Mustervolage von Siam-Info.de.

--> weiter schreibt jemand im forumthailand.com :

Re: Jahresvisum Beitrag von: boehm am 18. März 2012, 23:50:52 Wie mir gerade ein Bekannter mitteilt verhält es sich wohl so:

Die Regeln sind klar: nur der Ehemann muss die finanziellen Anforderungen erfuellen.

Ein normales Non-O Visum fuer die Einreise kann gemeinsam beantragt werden.

Nach zwei Monaten (Frist fuer die 800k auf der Bank bei Erstantrag) kann dann die Extension (Aufenthaltsverlaengerung) beantragt werden.

Der Eheman muss die Anforderungen fuer eine Retirement Extension erfuellen (ueber 50j, 800k).

Die Ehefrau muss diese Anforderungen nicht erfuellen und erhaelt eine Extension die vom Aufenthalt des Ehemanns abhaengig ist ("dependent").

Die Ehe muss natuerlich geeignet nachgewiesen werden (in der Regel uebersetzte/beglaubigte Heiratsurkunde).

Geregelt in der bekannten "Policy 777/2551", Punkt 2.22 (retirement) und 2.20 (family members). Das schliesst auch Kinder bis 20 Jahre und sogar Eltern (!) ein.

Was ist denn nun nachprüfbar aktuell und richtig ?

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