Reiserecht: Doppelbuchung und fehlende Buchungsbestätigung per E-Mail?

Hallo,

Wie ist die Rechtslage im folgenden Sachverhalt? Steht hier eine Rückerstattung der Buchung des gebuchten Hotelzimmers zu?

Es wird eine Buchung eines Hotelzimmers für zwei Personen über einen Reiseveranstalter durchgeführt. Am Ende der Buchung wird als Zahlungsoption Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] genutzt. Während des Bezahlprozesses kommt es zu einem Fehler und es taucht die Mittelung auf, dass die Buchung nicht abgeschlossen werden konnte. Zudem kommt auch keine Bestätigungsemail vom Reiseveranstalter im Mailpostfach an. Daher wird der Vorgang mit exakt den gleichen Daten erneut wiederholt. Es wird einzig eine andere Bezahl-Option ausgewählt, nämlich Kreditkarte. Daraufhin kommt eine positive Rückmeldung vom Reiseveranstalter und im Anschluß auch eine Bestätigungsemail im Mail-Postfach an.

Bei Ankunft im Hotel stellt sich nun heraus, dass zwei Buchungen beim Hotel vorliegen. Es stellt sich heraus, dass im System des Reiseveranstalters tatsächlich zwei Buchungen vermerkt sind. Es gibt die Möglichkeit auf der Homepage des Reiseveranstalters sich einzuloggen und die Reisepläne einzusehen. Wie angesprochen eine E-Mail Bestätigung liegt nur für die zweite Buchung vor.

Der Reiseveranstalter beruft sich nun auf die folgende Passage:

"Sie sind verpflichtet, Ihr Profil auf der Reiseveranstalter-Website aufzurufen und die Reisepläne einzusehen, insbesondere wenn Sie wider Erwarten keine Buchungsbestätigung erhalten haben sollten. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden versendet. Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Buchung noch keine Bestätigung erhalten haben und die Reise auch nicht als gebucht in Ihrem Profil erscheinen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch."

Es wird mitgeteilt, dass man daher leider keine Kulanz aussprechen kann.

Meiner Meinung nach liegt der Buchende nun im Recht die Kosten einer Buchung zurückerstattet zu bekommen aus folgenden Gründen:

1) Es ist kein Vertrag zustande gekommen, da keine Buchungsbestätigung per E-Mail eingegangen ist. (§§ 145 ff. BGB)

2) Es liegt eine offensichtliche und versehentliche Doppelbuchung vor, da nicht gleichzeitig zwei Hotelzimmer in Anspruch genommen werden können. (Aktenzeichen: 2-24 S 40/11)

Hinzu kommt, dass während Buchungsprozesses die Rückmeldung erscheint, dass der Buchungsvorgang nicht abgeschlossen werden kann. Der Buchende erhält hier fehlerhafte Informationen.

Wie ist die Rechtslage hier?

Und welche der folgenden Möglichkeiten sind hier als sinnvoll anzusehen:

1) Es wird ein Fall eröffnet über Paypal, der genaue Sachverhalt beschrieben und die Rückerstattung des vollständigen Geldbetrags eingefordert.

und/oder

2) Es wird ein Brief per Einschreiben an den Reiseveranstalter geschickt, eine Frist von 14 Tage für die Rückzahlung des Geldes gesetzt und natürlich auch begründet warum man sich im Recht sehe.

Danke schonmal!

Viele Grüße

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Das ist wirklich, wirklich ärgelrich. Kannst du uns auf dem Laufenden halten, ob du da noch was für dich erreichen konntest. Würde mir sehr leid tun, wenn nicht.

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Vielleicht rufst du einfach mal beim Amt an und meldest das? Die werden dir wahrscheinlich einen neuen Reisepass ausstellen, dass wird aber mit Sicherheit wieder extra kosten. Aber du hast ja vermutlich keine andere Wahl, wenn du den Pass verloren hast und er dir nicht gestohlen wurde. 

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Die Entscheidung kann euch leider keiner Abnehmen. Etwas Abstand würde euch sicherlich gut tun, andererseits kann ich es aber auch verstehen wenn Ihr ihn nicht allein lassen möchtet. 

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Wie die Vorredner schon sagten, gitb es hier eigentlich keine konkrete Antwort. Beide Länder bieten in Hinblick auf die Natur einmalige Erlebnisse, da gibts kein entweder oder ...

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Schau mal hier: http://www.reisefrage.net/frage/china-visum-trotz-vorstrafe

dort wurde eine ähnliche Frage beantwortet. Ich denke, du kannst ohne Probleme in China einreisen, solange deine Tat nicht all zu krass war.

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