teilstorno durch mitreisenden

Ich habe eine Frage. Wir haben zu zweit eine Reise gebucht und haben BEIDE auf der Buchungsbestätigung unterschrieben. Es handelt sich um eine Pauschalreise im DZ. Nun möchte der "Mitreisende" von der gemeinsamen Reise zurücktreten bzw. stornieren, obwohl der "Hauptreisende" nicht stornieren will.Wie gesagt, beide haben eine Unterschrift geleistet. Nun meine Fragen: - Kann der Mitreisende einfach stornieren? Ohne meine Zustimmung? - Muss der Mitreisende alle Kosten tragen? Nur die Stornokosten (gesamt) oder auch die Mehrkosten für Änderung auf ein EZ nun? - Hat man als Hauptreisender nun den finanziellen Schaden (mit) zu tragen? - Hat der Hauptreisende nun Pech und bekomt die Mehrkosten nicht ersetzt? - Was passiert, wenn der Hauptreisende dem Storno einfach nicht zustimmt? HINWEIS: Es gibt keine RR-Versicherung! - Was kann man tun? - Die beiden Parteien haben nun keinen Kontakt mehr -> aber der Mitreisende trägt die Schuld bzw. hat dies herbeigeführt und will sich nicht an den gemeinsam eingegangenen Vertrag halten - Oder darf der Reiseveranstalter nicht mehr für ein EZ nun nehmen (habe ich irgendwo gelesen: "Der Rücktritt darf für die Mitreisenden keine Auswirkungen haben, z.B. darf keine zusätzliche Einzelzimmerpauschale von Mitreisenden gefordert werden") - Eine Ersatzperson ist übrigens nicht vorhanden - Muss sich der Hauptreisende nun einen Anwaltt nehmen udn wer trägt die Kosten (es besteht keine Rechtsschutzversicherung) - Wie sind die Chancen? Weiss jemand Rat? Bitte keine Spekulationen! Nur Fakten! DANKE - EILT ÜBRIGENS! -> Reiseantritt ist in ca. 3,5 Monaten - Was passiert mit den Anzahlungen? Der Reiseveranstalter will etwa 140 Euro Storno plus einer der bereits geleisteten Anzahlungen. Änderung auf ein EZ würde ca. 500 Euro kosten zusätzlich!!!

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Habe gerade noch etwas gefunden: "Bucher haftet nicht für Mitreisende: OLG Frankfurt 16 U 167/03 III Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 24.05.2004 entschieden, dass bei einer Gruppenreise der die Reise Buchende nicht für Zahlungsausfälle bei seinen Mitreisenden haftet. Vertragspartner des Reiseveranstalters seien die einzelnen Teilnehmer. Eine Ausnahme gelte nur bei der Buchung einer Reise für die eigene Familie (Az: 16 U 167/03 III)."

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