Ja klar, Telefonate wurden sowohl mit Reiseveranstalter als auch mit der Vers. geführt - immer gab man uns keine Hoffnung. Man verweist auf 20 % Einbehalt, genommen vom Gesamtreisepreis, also ca. 1.000 EUR. Bis auf das letzte Telefonat mit dem Veranstalter: ein Mitarbeiter meinte, wir sollen einen 3-Zeiler schreiben. Nach einer Woche keine Rückmledung. Wir wollen auch keine Widerspruchsfrist versäumen, falls sowas überhaupt einzulegen wäre..?!

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Hallo, zur Präzisierung: Die Reise ist im Sept. 2012 gebucht worden, los gehen sollte es im März und die Storno für die 2 Prs. ging an den Veranstalter Mitte Jan. Welche ARB’S gelten überhaupt, d.h. die vom Reiseveranstalter oder von der Rieserücktrittsverischung? In letzterer steht: "..Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft.." bzw. "versicherte Leistunngen ...bei Nichtantritt der Reise u.a. Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund"

Die AGBs des Veranstalters lauten: „bei Flugreisen mit Charterflügen bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Bearb.gebühr in Höhe von 20% des Gesamtpreises zu zahlen ist.“ und „bei Flugreisen mit Linienbeförderung und Schiffsreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40 %“ Stornogebühr anfallen. [...]

Angezahlt wurden für 4 Prs. urspgl. über 1.000 EUR (Gesamtpreis über 4.000 EUR). Mit der Stornierung für 2 Prs. bekam der Buchungsvorgang eine neue Buchungsnr. (für die 2 verbliebenen Reisenden) und es musste erneut ein Anzahlungsbetrag i.H.v. ca. 500 EUR gezahlt werden. Im Ergebnis wurde die ursprl. gezahlte Anzahlung (für 4 Prs.) einbehalten, was die 20% v. Gesamtreisepreis wäre.

Danke für alle Hinweise.

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