Reiserecht: Doppelbuchung und fehlende Buchungsbestätigung per E-Mail?

Hallo,

Wie ist die Rechtslage im folgenden Sachverhalt? Steht hier eine Rückerstattung der Buchung des gebuchten Hotelzimmers zu?

Es wird eine Buchung eines Hotelzimmers für zwei Personen über einen Reiseveranstalter durchgeführt. Am Ende der Buchung wird als Zahlungsoption Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] genutzt. Während des Bezahlprozesses kommt es zu einem Fehler und es taucht die Mittelung auf, dass die Buchung nicht abgeschlossen werden konnte. Zudem kommt auch keine Bestätigungsemail vom Reiseveranstalter im Mailpostfach an. Daher wird der Vorgang mit exakt den gleichen Daten erneut wiederholt. Es wird einzig eine andere Bezahl-Option ausgewählt, nämlich Kreditkarte. Daraufhin kommt eine positive Rückmeldung vom Reiseveranstalter und im Anschluß auch eine Bestätigungsemail im Mail-Postfach an.

Bei Ankunft im Hotel stellt sich nun heraus, dass zwei Buchungen beim Hotel vorliegen. Es stellt sich heraus, dass im System des Reiseveranstalters tatsächlich zwei Buchungen vermerkt sind. Es gibt die Möglichkeit auf der Homepage des Reiseveranstalters sich einzuloggen und die Reisepläne einzusehen. Wie angesprochen eine E-Mail Bestätigung liegt nur für die zweite Buchung vor.

Der Reiseveranstalter beruft sich nun auf die folgende Passage:

"Sie sind verpflichtet, Ihr Profil auf der Reiseveranstalter-Website aufzurufen und die Reisepläne einzusehen, insbesondere wenn Sie wider Erwarten keine Buchungsbestätigung erhalten haben sollten. Die Buchungsbestätigung wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden versendet. Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Buchung noch keine Bestätigung erhalten haben und die Reise auch nicht als gebucht in Ihrem Profil erscheinen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice telefonisch."

Es wird mitgeteilt, dass man daher leider keine Kulanz aussprechen kann.

Meiner Meinung nach liegt der Buchende nun im Recht die Kosten einer Buchung zurückerstattet zu bekommen aus folgenden Gründen:

1) Es ist kein Vertrag zustande gekommen, da keine Buchungsbestätigung per E-Mail eingegangen ist. (§§ 145 ff. BGB)

2) Es liegt eine offensichtliche und versehentliche Doppelbuchung vor, da nicht gleichzeitig zwei Hotelzimmer in Anspruch genommen werden können. (Aktenzeichen: 2-24 S 40/11)

Hinzu kommt, dass während Buchungsprozesses die Rückmeldung erscheint, dass der Buchungsvorgang nicht abgeschlossen werden kann. Der Buchende erhält hier fehlerhafte Informationen.

Wie ist die Rechtslage hier?

Und welche der folgenden Möglichkeiten sind hier als sinnvoll anzusehen:

1) Es wird ein Fall eröffnet über Paypal, der genaue Sachverhalt beschrieben und die Rückerstattung des vollständigen Geldbetrags eingefordert.

und/oder

2) Es wird ein Brief per Einschreiben an den Reiseveranstalter geschickt, eine Frist von 14 Tage für die Rückzahlung des Geldes gesetzt und natürlich auch begründet warum man sich im Recht sehe.

Danke schonmal!

Viele Grüße

Reiserecht
Stornokosten bei FTI?

Hallo Zusammen,

mein Sachverhalt ist folgendes:

Ich habe über Check24 kurzfristig (19.08.20) spät Abend eine Reise nach Gran Canaria gebucht.

Bei der Buchung habe ich gleich die Zahlung über Paypal getätigt , eine vorläufige Buchungsbestätigung habe ich dann anschließend erhalten. In der stand, dass sie mir die Reiseunterlagen in den nächsten zuschicken, sobald die Anzahlung da ist.

Mein Fehler lag nur daran, dass ich nach der Paypal-Bestätigungsmail nicht geschaut habe.

Gleiche am nächsten Tag um (20.08.2020)15:47Uhr haben sie mir eine Mail als Zahlungserinnerung geschickt, dass ich die Zahlung heute noch tätigen soll. Die e-Mail landete leider in meinem SPAM-Ordner.

An dem 21.08 habe ich die e-Mail entdeckt, als ich die Zahlung über den Link nochmal tätigen wollte, kam direkt eine Mail, dass meine Reise storniert ist und Stornokosten (90%des Reisebuchung (2500€) zu zahlen ist.

Ich habe mich sofort an den Kundenservice von Check24 gewendet. Beim Angabe der Buchungsnummer, kam eine auto. Voicebeantworter, dass die Buchung storniert ist und ich soll von weiteren Anfragen absehen.

Mit dem Trick, zwei Mal falsche Buchungsnummer anzugeben, bin ich dann durchgekommen und eine Check24-Agentin hat sich zu Wort gemeldet, mir ihre Mitleid mitgeteilt und dass sie nichts weiteres machen kann, ich soll FTI kontaktieren.

Ich habe sie gebeten, die Storno zurück zusetzen oder mir die Anzahlung nochmal zu ermöglich, damit ich es auch sofort überweisen kann. Das war der Check24-Dame alles nicht möglich.

Nächstes Problem, FTI-Rechnungsabteilung ist um die Uhrzeit nicht mehr erreichbar.

Ich habe mich an die Zentrale von FTI-Kundenservice gewendet, die konnten mir auch nicht weiterhelfen, was ich verstehen kann, weil die Buchung über Check24 ging. Der FTI-Agent meinte jedoch, dass es aktuell bzw. die ganze Woche Probleme mit Paypal-Buchungen gegeben hat.

Meine Frage, sind sie wirklich berechtigt sich auf ihre AGBs zu berufen und mir die Kosten zu verschulden?

Letztendlich habe ich ja noch zwei Tage bis mein Reiseantritt. Bei Pauschalreisen ist sogar der Barzahlung am Flughafen noch möglich. Und ich habe nur eine Zahlungserinnerung erhalten per Mail, kein Anruf/sms.

Sind sie wirklich berechtigt die Kosten anzufordern?, das ist viel Geld für mich für einfach Nichts.

Über eine Antwort und Ratschläge würde mich seehr freuen.

Grüße

SH

Reiserecht, Reiseveranstalter
teilstorno durch mitreisenden

Ich habe eine Frage. Wir haben zu zweit eine Reise gebucht und haben BEIDE auf der Buchungsbestätigung unterschrieben. Es handelt sich um eine Pauschalreise im DZ. Nun möchte der "Mitreisende" von der gemeinsamen Reise zurücktreten bzw. stornieren, obwohl der "Hauptreisende" nicht stornieren will.Wie gesagt, beide haben eine Unterschrift geleistet. Nun meine Fragen: - Kann der Mitreisende einfach stornieren? Ohne meine Zustimmung? - Muss der Mitreisende alle Kosten tragen? Nur die Stornokosten (gesamt) oder auch die Mehrkosten für Änderung auf ein EZ nun? - Hat man als Hauptreisender nun den finanziellen Schaden (mit) zu tragen? - Hat der Hauptreisende nun Pech und bekomt die Mehrkosten nicht ersetzt? - Was passiert, wenn der Hauptreisende dem Storno einfach nicht zustimmt? HINWEIS: Es gibt keine RR-Versicherung! - Was kann man tun? - Die beiden Parteien haben nun keinen Kontakt mehr -> aber der Mitreisende trägt die Schuld bzw. hat dies herbeigeführt und will sich nicht an den gemeinsam eingegangenen Vertrag halten - Oder darf der Reiseveranstalter nicht mehr für ein EZ nun nehmen (habe ich irgendwo gelesen: "Der Rücktritt darf für die Mitreisenden keine Auswirkungen haben, z.B. darf keine zusätzliche Einzelzimmerpauschale von Mitreisenden gefordert werden") - Eine Ersatzperson ist übrigens nicht vorhanden - Muss sich der Hauptreisende nun einen Anwaltt nehmen udn wer trägt die Kosten (es besteht keine Rechtsschutzversicherung) - Wie sind die Chancen? Weiss jemand Rat? Bitte keine Spekulationen! Nur Fakten! DANKE - EILT ÜBRIGENS! -> Reiseantritt ist in ca. 3,5 Monaten - Was passiert mit den Anzahlungen? Der Reiseveranstalter will etwa 140 Euro Storno plus einer der bereits geleisteten Anzahlungen. Änderung auf ein EZ würde ca. 500 Euro kosten zusätzlich!!!

Pauschalreise, Reiserecht, Reiserücktritt, Storno
Flug gebucht, Ticket nie erhalten, Geld wurde trotzdem abgebucht!

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Und zwar habe ich einen Flug am 27.10 von Sankt Petersburg nach Kaliningrad und zurueck bei fluege.de gebucht. Dieser sollte am 2. Nov. stattfinden. Sofort erhielt ich eine Bestaetigungs-Email zu meiner Buchungsanfrage. In dieser wurde mir mitgeteilt, ich zitiere, " Wir werden nun die automatische Ticketausstellung für Sie veranlassen. Sie erhalten innerhalb von 12h innerhalb unserer Geschäftszeiten von uns eine Rechnung und einen Reiseplan als PDF-Datei. "

In der letzten Zeile der Email ist noch aufgefuehrt: " (Ticketausstellung und Zahlungsabwicklung über unseren Fulfillment Partner AERUNI GmbH) ".

Nun gut, als schon 24 h vergangen waren und ich immer noch keine Ticketausstellung und auch sonst nichts von fluege.de gehoert hatte, informierte ich mich auf deren Website, was zu tun ist, wenn keine Ticketerstellung erfolgt. Natuerlich soll man sich an den Service wenden, wenn man aus Deutschland anruft, kostet es 99 Cent die Minute, fuer einen Anruf aus dem Ausland werden die Kosten nicht aufgefuehrt und natuerlich kann man sich noch per Email an Sie wenden. Da noch einige Tagen blieben, bis ich fliegen sollte, entschied ich mich fuer den Email Verkehr, aber auch dafuer, weil ich mich in Sankt Petersburg befinde und die hohen Telefonkosten nicht auf mich nehmen wollte. Nun gut, wieder keine Antwort von fluege.de...

Erstaunlicherweise kam dann am 31.10 eine Email, in der mir meine Versicherungspolice zugeschickt wird, ich hatte die Ticket Flex Versicherung dazu gebucht. Ich denke mir nur, ja dafuer haben die Zeit, wenn es um irgendwelche Kosten geht... sonst hatte ich kein Lebenszeichen von fluege.de gehoert.

Nun hatte ich schon mit meinem Flug abgeschlossen, da auch meine Kreditkarte nicht angeruehrt wurde.

Und am 1. Nov, einen Tag vor eigentlichem Flug, sah ich, dass das Geld fuer den Flug abgebucht wurde. Ich konnte nicht meinen Augen trauen. Auf jeden Fall, ich wieder hundert Emails geschrieben, keine Antwort. Bis heute nicht...

Die Ticketausstellung sollte ja ueber die AERUNI GmbH erfolgen, finde aber nirgends die Kontaktdaten.

Was soll ich in solch einem Fall tun? Mich an den Verbraucherschutz wenden? Doch versuchen in den naechsten Tagen dort anrufen und die hohen Kosten auf mich nehmen? Fluege.de ist doch in dem Sinne vertragsbruechig geworden, da sie Geld bekommen haben, aber keine entsprechende Leistung erbracht haben.

Wie beweise ich jetzt, dass ich kein Ticket bekommen habe? Und nein, es ist nichts im Spam Ordner. Ich meine, 145 Euro sind nicht die Welt, aber ich werde um jeden Cent kaempfen, das kann doch nicht sein! Und das von einer deutschen Gesellschaft, ich bin schockiert. Von mir aus , werde ich auch zum Amtsitz fahren, welcher in Leipzig ist, wenn ich wieder in Deutschland bin, aber sowas lasse ich nicht mit mir machen.

Ich hoffe , dass mir jemand helfen oder hilfreiche Tipps geben kann, an wen ich mich wenden koennte und was in solch einem Fall zu tun ist.

Vielen Dank!

Flugreise, Reiserecht
Erstattung bei Reisemängeln?

Hallo, um unser ganzes Dilemma einmal zu beschreiben füge ich meine Bewertung von TUI bei trustpilot ein:

Eigentlich würde ich gern 0 Sterne geben. 

Nachdem wir schon sehr viele sehr gute Reisen mit TUI gemacht haben, müssen wir uns leider nun mit einreihen in die lange Liste der schlechten Bewertungen.

Wir haben unseren Urlaub nach Rhodos bereits im April 2021 gebucht. Nach langem Sitzen am Laptop und vergleichen von Angeboten entschieden wir uns dann für ein Hotel mit direktem Strandzugang und einen Flug ab Frankfurt 05:00 Uhr, damit wir einen ganzen Urlaubstag haben. Das Ganze buchten wir (wie immer) über CHECK24.

Soweit so gut.

Ein Freund von uns, der uns ab der Hälfte des Urlaubs begleiten wollte, buchte ein paar Wochen später - das gleiche Hotel, der gleiche Rückflug. 

Der Urlaub sollte am 10.06.2021 beginnen.

Am 01.06. bekamen wir dann die erste Änderungsnachricht von CHECK24 - unser Reiseanbieter (TUI) habe das Hotel geändert, da es zu unserer Ankunftszeit noch geschlossen habe. Wir wurden auf ein anderes Hotel umgebucht. Eines, das zwar eine höhere Sterne Bewertung hatte, jedoch nicht mehr am Strand lag und auch weiter entfernt vom Stadtzentrum.

Wir fragten unseren Freund, ob er auch eine solche Benachrichtigung erhalten habe - hatte er nicht. Ein paar Tage später also, wenn er ankommen würde, wäre das Hotel wieder geöffnet.

Er telefonierte den ganzen Tag, geriet an ein CallCenter, in dem man ihm eine Umbuchung für über 1000€ anbot (für 4 Tage, bei Neubuchung über einen anderen Anbieter hätte es 800€ gekostet) und geriet schließlich über Umwege an ein nettes Reisebüro, das ihn für 30€ umbuchte. 

Wieder: soweit so gut. 

Jetzt, 3 Tage vor Abflug erhielten wir eine neue Änderungsemail. Der Reiseveranstalter (TUI) informiert, dass der Abflughafen und die Abflugzeit geändert wurden.

Anstatt um 5:00 Uhr morgens ab Frankfurt sollten wir nun 15:00 Uhr ab Stuttgart fliegen. Für uns eine absolut unzumutbare Änderung.

Wir schauten also selbst im Internet nach alternativen Flughäfen, die sich wenigstens in der Nähe befanden und fragten bei CHECK24 nach einer Änderung. Bei TUI konnte man in all der Zeit nie jemanden erreichen.

Die Antwort von TUI an CHECK24 auf unsere Anfrage kam auf einmal prompt: 

Es wurde sich vorbehalten alles zu ändern, da können sie jetzt auch nichts machen, das ist kein Reisemängel, Pech gehabt. (Kurz zusammengefasst, so in der Art.)

…Fortsetzung folgt

Reise, Reiserecht
Flugstornierung und keine Entgegenkommen L-Tur

Hallo!

Wir (2 Personen) haben im Internet bei L-Tur Fly einen Flug von Frankfurt nach San Jose (Costa Rica) über Bogota gebucht. Nach eine paar Wochen bekamen wir die Info das der Weiterflug von Bogota nach San Jose gestrichen wurde. Eine Alternativflug gäbe er erst am nächsten Morgen um 8:30 Uh. Das bedeutet statt 2 Stunden Aufenthalt nun 13 Stunden über die komplette nach (Ankunft 19:00Uhr). Die Umbuchungsgebühren müssten wir auch zahlen und ein Hotel usw. könnten sie uns nicht stellen, da die Lufthansa zuständig wäre (1. Flug Lufthansa, 2. Flug Avianca). Wir ahben sowohl Lufthansa als auch L-Tur aufgefordert den Flug nur umzubuchen, wenn uns ein Hotel, Verpflegung usw gestellt wird. Die Verantwortung wurde immer wieder hin und her geschoben, bis wir nach bestimmt 3 Wochen eine Mail mit der Umbuchung unserer Flüge bekommen haben, auf eben diesem Flug am nächsten morgen. Ohne das wir gefragt wurden oder uns ein Hotel gestellt wird (auf Nachfrage warum das gemacht wurde, waren die Callcenterangestellten nicht in der Lage zu antworten). Langsam hatten wir die Nase voll und wollten nur eine kostenlose Stornierung, das ist jetzt fast 2 Wochen her. Nach Angaben von L-Tur müssen sie das mit den Airlines absprechen. Uns wurden von L-Tur 3 mal Daten genannt an denen eine Bestätigung oder wenigstens Rückmeldung kommen sollte. Heute lief die 3. Frist ab und beim Telefonat bekamen wir statt einer Antwort scharfe Worte "Ich kann da jetzt auch nichts mehr machen - warum rufen Sie immer an?" Der Flug würde in 3,5 Wochen gehen und wir brauchen bei Stornierung auch einen neuen Flug... Höhepunkt war heute Abend bei einem erneuten Telefonat die Aussage "Legen Sie auf, rufen Sie nicht mehr an, sonst sperren wir ihre Leitung!"

Soviel zur freundlichen Hotline...

Hat jemand eine Idee was wir noch machen können, um eine Stornierung durchzusetzen?

Flug, Flugreise, Reiserecht, Stornierung
Reiserücktrittversicherung: Schwerer Krankheitsfall von Vater - Erstattung der Reisekosten?

Im Dezember 2015 haben wir eine Reise (Flug, Ferienhaus, Mietauto) gebucht. Da wir mehrmals im Jahr verreisen und für 2016 schon einige Reisen gebucht haben, haben wir im März 2016 eine Jahres-Reiserücktrittversicherung "TravelSecure" abgeschlossen. Beinhaltet auch nahe Verwandte u.a. Eltern und Schwiegereltern als Risikopersonen. Jetzt 3 Wochen vor Beginn dieser Reise müssen bzw. wollen wir die Reise stornieren. Mein Vater wurde vor 3 Wochen ins Krankenhaus zu einer Untersuchung (Harnweginfektion) eingeliefert. Innerhalb dieser Zeit hat sich der Gesundheitszustand rapide verschlechtert u.a. Lungenentzündung, Schluckbeschwerden, Sprachschwierigkeiten, etc. Ausserdem wurde Parkinson festgestellt. Vor 2 Tagen nun die Aussage des behandelten Arztes, dass keine Hoffnung mehr auf eine Genesung besteht. Eine evtl. nötige, langfristige Zwangsernährung hat mein Vater lt. Patientenverfügung abgelehnt. Nach dem Krankenhausaufenthalt soll er in ein Hospiz eingeliefert werden. Niemand will bzw. kann die Frage beantworten, ob er evtl. in den nächsten Tagen oder Monaten stirbt. Deshalb möchten wir zumindest die nächsten Wochen zuhause beleiben, um bei ihm zu sein und auch alles zu regeln. Frage: Ist für die Reiserücktrittversicherung dies ein Grund (unerwartete schwere Erkrankung) für eine Erstattung der Reise?

Reiserecht, Reiserücktrittsversicherung, Krankheit
Die Reise wird storniert (Vertragspartner), inwiefern bin ich als Mitreisender dafür verantwortlich?

Hallo, ich hatte diese Frage bereits schon in einem anderen Forum gestellt (finanzfrage.net) und wurde dann auf dieses hier aufmerksam gemacht. Ich kopiere den Text mal rein und ergänze zusätzlich:

"Hallo, meine Freundin und ich haben gemeinsam eine Reise gebucht. Sie ist Vertragspartnerin und ich Mitreisende. Ich habe auch bereits in dem Reisebüro angerufen und mir wurde gesagt, dass ich dadurch keinerlei Rechte und Pflichten besitze. Meine Freundin ist wegen einer Trivialität ausgerastet. Eine Reiserücktrittsversicherung besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Anreise ist Anfang November. Flugtickets sind nicht stornierbar und Reise ist auch nicht umbuchbar (Dubai). Nun ignoriert sie mich und meine Mutter gänzlich. Eine Anzahlung von 330€ haben wir bereits bezahlt. Sie ist nicht mehr zugänglich, egal wie oft ich versuche einzulenken und es scheint ihr nur noch darum zu gehen mir eins auszuwischen. Was aus mir wird, ist ihr egal und sie hat auch nicht vor uns die Anzahlung zurückzuzahlen. Was kann ich hier tun? Werde ich mein Geld je wieder sehen?"

Nun ist zudem noch Folgendes passiert: Sie hat angeblich hinter meinem Rücken die Reise online zum Verkauf für 300€ weniger reingestellt. Als ich jedoch im Reisebüro nachgefragt habe, hieß es die Reise ist nach wie vor so gebucht, wie gehabt. Zusätzlich hat sie auch eine Straftat begangen. Sie hat sich illegal Eintritt in meine Wohnung verschafft (mit einem Schlüssel, den ich bereits seit über einem Monat zurück fordere) und dort einen Laptop mitgehen lassen. Dieser war zwar ursprünglich mal ihrer, aber meine Daten sind ja alle drauf. Daraufhin habe ich Anzeige erstellt. Straftaten: Hausfriedensbruch, Diebstahl und Unterschlagung.

Bin ich in noch irgendeiner Weise dazu verpflichtet hier für die Reise zu zahlen oder habe ich gute Chancen alles (inklusive Anzahlung) zurück zu bekommen?

Vielen Dank im Voraus!

Dubai, Reiserecht, Stornierung, Vereinigte Arabische Emirate, Storno
Welche Rechte habe ich von einem Reisevertrag zurückzutreten?

Hallo,

ich habe bei LTur eine Last Minute Reise nach Fuerteventura gebucht. Das Hotel im Angebot besitzt LTur zufolge 4 Sterne. Daheim habe ich nochmal bei holidaycheck.de nachgeschaut und dort festgestellt, dass das Hotel in Wirklichkeit nur 3 Sterne hat. Der Blick auf andere Seiten hat dies bestätigt. Im LTur-Laden wollten sie uns abwimmeln und meinten, dass LTur diesem Hotel wohl einen höheren Standard bescheinigt, als die Sterne es auszudrücken vermögen. Meine Einschätzung ist eher, dass ich kräftig an der Nase herumgeführt werde. Das Angebot der LTur-Verkäuferin bestand im Wesentlichen nur in ein anderes Hotel zu gehen, den entsprechenden Mehrpreis zu zahlen und zusätzlich noch eine Aufwandspauschale von 25€ p.P. zu löhnen, die ich mir bei der Rechtsabteilung ja wieder erstreiten könne. Die Umbuchung würde nur im selben Land erfolgen. Alles in Allem eine Frechheit.

Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben, wie ich in dem Fall weiterverfahren kann? Ich habe definitiv die Nase voll von LTur und möchte komplett vom Vertrag zurücktreten, wo es auf Seiten von LTur nur hieß, dass dies mit einer 100% Stornogebühr verbunden sei (laut AGB). Ich bin allerdings der Meinung, dass bei Vortäuschung falscher Tatsachen, ein Vertragsbruch seitens LTur stattfindet und ich aus meinem Vertrag herauskomme. Ich würde mich über Antworten freuen!

Viele Grüße, Marcel

Reiserecht, Reiserücktritt
Pool kaputt, Restaurant geschlossen, kann ich einen Ausgleich verlangen?

Hallo zusammen, sorry, nochmal der selbe Beitrag, aber jetzt besser zu lesen!

wir haben eine Ferienwohnung in Österreich gebucht. Im Internet, in den Prospekten und bei jedem eMail-Kontakt im Vorfeld wurde mit einem beheizten Aussenpool und mit einem Restaurant mit Bar geworden. Als wir ankamen, war der Pool durch kaputt und das Restaurant wegen Krankheit des Kochs geschlossen. Da wir mit kleinen Kindern unterwegs sind, waren genau diese beiden Punkte für die Buchung dieser speziellen Wohnung ausschlaggebend. Für uns ist es also nicht möglich abends zu zweit einfach woanders essen zu gehen. Das wäre nur im Haus und mit Babyphone möglich gewesen. Da wir in der Vorsaison unterwegs und die einzigen Gäste der Anlage sind, zweilfle ich ohnehin an den Aussagen. Man kann sich ja vorstellen, was das Beheizen eines Pools und das Vorhalten von Essen und Manpower eines Restaurants für Kosten verursacht. Dennoch wurde das Appartement so "verkauft". Für mich mindert das den Wert des Appartements, zudem sind wir mit den Inhabern ja einen Vertrag eingegangen, den dieser nicht wie vereinbart erfüllen kann, da ja entscheidende Leistungen fehlen. Nun (endlich) meine Frage: Kann ich auf einen finanziellen Ausgleich bestehen, bzw. eine Rückerstattung des Mietpreises (im Voraus bezahlt) verlangen? Wenn ja, wie hoch? Vielen Dank für die Antworten!

Ferienhaus, Reiserecht, Entschädigung, Schadensersatz