overland am 09.02.2010 um 10:01 Uhr
Ich habe neulich miterlebt, wie eine Familie die Gepäckabdeckung (dieses Rollo, das bei manchen Kombis von der Rückbank aus über den Heckbereich gezogen werden kann) des Mietwagens auf dem Flughafenparkplatz einfach liegen ließ, weil im Auto kein Platz wegen Kinderwagen und Gepäck kein Platz war. Der Schalter des Verleihers war am anderen Ende des Flughafens und hatte garantiert keinen Platz, so etwas zu lagern. Eigentlich muss die Familie am Ende der Reise Ärger mit dem Verleiher bekommen haben. Oder kommt man damit durch, die Abdeckung einfach auf dem Parkplatz liegen zu lassen?
Die feine Art ist das sicherlich nicht, aber Menschen gehen eben mit fremdem Eigentum anders um als mit eigenen Dingen. Richtig wäre gewesen, das Personal am Schalter darüber zu informieren, dass sie keinen Platz für die Gepäckabdeckung haben, ob dieses nun Platz dafür am Schalter hat oder nicht. Das Personal hätte dann schon das Nötige telefonisch veranlasst. Noch besser wäre natürlich, wenn man schon bei Buchung des Mietwagens kurz mitteilt, dass man viel sperriges Gepäck hat und dadurch viel offenen Stauraum im Mietwagen benötigt.
Als Verleiher würde ich denen die Kofferraumabdeckung in Rechnung stellen - so einfach ist das
wird genauso gemacht.

Der nächste Kunde wird sich freuen, wenn er sein teures Gepäck nicht abdecken kann.