Wie ist der An-und Abreisetag bei Pauschalreisen definiert.

2 Antworten

Die Änderung der Flugzeiten bei Pauschalreisen ist in den AGB der Veranstalter geregelt. Du fliegst ja noch am Reisetag ab, da sehe ich wenig Spielraum. Klar ist das ärgerlich, ist uns aber auch schon passiert. Mit Gerichtsurteilen sieht es im Internet recht schwammig aus. Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte am 14.10.2008, das bei Charterflügen Flugzeitänderungen erst dann einen Reisemangel ausmachen, wenn nicht nur der erste und der letzte Reisetag betroffen sind.

Danke für die Info. In den AGB steht ohnehin das man kein Recht hat. Aber mich ärgert es, dass man als Kunde Freiwild ist. ich probiere es auf jeden Fall aber dann mehr auf Kulanz als die harte Linie.

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Hallo,

bei Deiner Buchung wird bereits darauf hingwiesen, dass sich Flugzeitenänderungen ergeben können. Damit hast Du wenig Spielraum und muss mit dem Risiko leider leben. Mir ist es auch schonmal passiert, aber Gott sei Dank nicht so grenzwertig.