Stornogebühren auch bei definitver Weitervermietung fällig?

1 Antwort

Es gelten die Geschäftsbedingungen, die Ihr akzeptiert habt. Was steht dort? Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten). Sollet Ihr die 10% vereinbart haben: Eine Sittenwidrigkeit als möglicher Anfechtungsgrund ist bei 10% z.B. nicht erkennbar. Die Rechtsprechung hat die Berechtigung von angemessenen Stornierungskosten bestätigt, weil dem Veranstalter (Vermieter) ungeachtet seines Risikos der Neuvermietung zumindest Aufwand entstanden ist. Sorry. Schlechte Karten. Es sei denn, Ihr habt anderes vereinbart (siehe oben).