Reiseveranstalter will nachträglich doppelt kassieren?

4 Antworten

Also ich habe noch nie gehört dass ein Doppelzimmer, das als Einzelzimmer genutzt wird teurer ist wie ein Doppelzimmer, oft ist es einfach der gleiche Preis wie für zwei Personen, da dem Veranstalter ja ein Bett "verloren" geht und man dafür als Einzelreisender mehr Platz hat. Ist zwar für Einzelreisende nicht schön, aber das ist ein anderes Thema.

Wenn also das Zimmer voll bezahlt ist von zwei Personen und nur eine anreiste ist es nach meiner Meinung nicht rechtmässig nochmal Geld nachzuverlangen. Ich würde erstmal beim Veranstalter Einspruch einlegen und wenn das nichts nutzt einen Anwalt konsultieren.

Es findet ja keine Reisepreiserhoehung statt, sondern nur eine Neuberechnung der Buchung, da eine Person nicht gereist ist. Allerdings ist es so das die Kosten fuer ein Einzelzimmer (1 Pers.) nicht hoeher sind als fuer ein Doppelzimmer (2 Pers.). Das scheint nicht serioes zu sein. Anwalt oder Verbraucherzentrale wuerde ich empfehlen.

wie issn die Sache ausgegangen?

Auf welcher Grundlage begründet RSD seine Forderung ?

So eindeutig sehe ich das in den AGB des Veranstalters nicht, dass ein solcher Anspruch begründet werden könnte. Allerdings kenne ich nicht Deinen kompleten Reisevertrag und kann Dir nur raten, mit den kompletten Vertragsunterlagen einen Anwalt (oder vielleicht kostensparend eine Verbraucherzentrale) aufzusuchen und fachkundigen Rat einzuholen.

Ich würde in so einer Situation zunächst nicht bezahlen und nichts unternehmen, was nach Anerkennung der Forderung interpretiert werden könnte. RSD ist in der Bringschuld seine Forderung aus dem Vertrag heraus zu begründen. Rechnungen schreiben kann jeder.

Danke, der Reiseveranstalter hat 3 Tage vor Reiseende, per Email einen neuen Vertrag zugeschickt. Auf meine Nachfrage warum, bekam ich die Antwort weil die zweite Person, die zwar bezahlt hat nicht angereist ist, müsse der andere einen Einzelzimmerzuschlag bezahlen, welcher mehr als doppelt so teuer ist. Also 129 Euro bezahlt pro Person und nun noch einmal 245 Euro Einzelzimmerzuschlag.

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@Veralbert

Drei Tage vor Reiseende ? D.h., wieviele Tage nach Reisebeginn ? Und dann eine Reisepreiserhöhung um wieviel Prozent ? Per Email, während Du unterwegs warst und dies dem Veranstalter bekannt war ?

Man sollte sich in Rechtsdingen im Internet zurückhalten, weil man nicht den kompletten Vertrag kennt von aussen. Aber gefühlt würde ich sagen, das wird Anwalts Liebling. Elfmeter ohne Torwart.

Aber vielleicht braucht es den nicht. Denn Du schreibst "neuer Vertrag". Geschickt haben sie ein Vertragsangebot, wenn überhaupt. Zu einem Vertrag gehören zwei. Und Dein Einverständnis hast Du nicht geäussert, oder ? Man möge mich eines Besseren belehren. Aber ich sehe aus den Allgemeinen Reisebedingungen der RSD keine Grundlage für die, nach Reiseantritt, erhobene Forderung.

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