Reiseveranstalter BigXtrag Germany kündigt eine Baustelle neben dem Hotel an! Kostenlos Stornierung

4 Antworten

Der Reiseveranstalter ist gem. BGB 651c Abs. 1 "*verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.*" Erhebliche Laermbelaestigung mindert den vertraglich geschuldeten Nutzen, naemlich den Erholungszweck, aber sehr wohl. Hierfuer ist es unerheblich, ob der Reiseveranstalter die Umstaende der Tauglichkeitsminderung selbst zu vertreten hat oder nicht. Er kann die vereinbarte Leistung nicht erbringen, fertig!

BGB 651i regelt, dass der Reisende vor Antritt der Reise jederzeit vom Reisevertrag zuruecktreten kann. Allerdings entsteht dadurch ein Anspruch des Reiseveranstalters auf eine angemessene Entschaedigung. Dies aber nur, wenn der Ruecktrittsgrund in der Sphaere des Reisenden liegt. Hier aber willst du vom Reisevertrag zuruecktreten, weil der Reiseveranstalter die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann. In dem Fall steht diesem natuerlich keine Entschaedigung zu.

Allerdings koennte der Veranstalter behaupten, die moeglichen Beeintraechtigungen des Reisezwecks seien so geringfuegig, dass sie von BGB 651c Abs. 1 gar nicht erfasst werden und somit hinzunehmen. Man habe dich lediglich aus Kundenfreundlichkeit vorsorglich auf eventuelle leichte Beeintraechtigungend hingewiesen und dir angeboten, ohne Umbuchungsgebuehr auf ein anderes Reiseziel umzubuchen. Dann wirst du im Streitfall beweisen muessen, dass die tatsaechlichen Beeintraechtigungen waehrend des gebuchten Reisezeitraums doch viel erheblicher als vom Veranstalter behauptet waren und sehr wohl von BGB 651c Abs. 1 erfasst werden. Das kann sich recht schwierig gestalten, wenn du gar nicht vor Ort warst und somit dort auch keine Beweise sichern konntest.

Du hast aber natuerlich auch die Moeglichkeit, die Reise anzutreten und dann im Falle von wirklich erheblichen Laermbelaestigungen vom Veranstalter unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Kann der Veranstalter dann keine Abhilfe leisten, hast du ein Kuendigungsrecht nach BGB 651e. In dem Fall verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis (auf den vollstaendigen!). Ein Anspruch des Veranstalters auf Entschaedigung nach BGB 651e Abs. 3 duerfte zumindest dann nicht oder nur in geringer Hoehe entstehen, wenn du bereits unmittelbar nach der Anreise eine erhebliche Beeintraechtigung im Sinne des BGB 651 Abs. 1 feststellst, die dem Reiseveranstalter unverzueglich anzeigst, dein Verlangen nach Abhilfe erfolglos bleibt (Beweise sichern!!!) und du den Reisevertrag dann unverzueglich kuendigst.

Dies wuerde dann fuer den Veranstalter wesentlich teurer als eine kostenlose Stornierung vor Antritt der Reise. Wenn du ihn davon davon ueberzeugen kannst, dass er im Falle einer erheblichen Beeintraechtigung mit dem vollen Programm rechnen muss (das in seiner Komplexitaet weit ueber meinen kleinen Beitrag hier hinaus geht), wird er einer kostenlosen Stornierung moeglicherweise doch zustimmen. Ob dir dies aber ohne Hilfe eines Anwalts gelingen wird?

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Auf die Idee, die Reise anzutreten und dann unverzüglich zu beanstanden, bin ich noch nicht gekommen. Eine Rechtsschutzversicherung besteht, so dass ich hier auch keine finanziellen Nachteile hätte.

Freundliche Grüße

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@Reiselust2015

Nur zur Klarstellung: Ich hatte nicht empfohlen, diese Variante (anreisen und dann sofort reklamieren) wirklich durchzuziehen sondern lediglich damit zu bluffen. Wenn er weiss, dass er sich mit dir nur Aerger einhandeln wird, wird er moeglicherweise auf die Stornogebuehr verzichten, nur um dich los zu werden. Wahrscheinlicher ist es aber, dass er die Stornogebuehr einfach einbehalten wird (von deiner ja sicher laengst erfolgten Anzahlung) und dann darauf wartet, dass du diese von ihm zurueck forderst. Schliesslich muesstest du dann klagen und nicht er.

Ziehst du das aber wirklich so durch, waere dies mit einem erheblichen Risiko verbunden. Was, wenn du keine wirklich erhebliche Beeintraechtigung nachweisen kannst? Auch gut moeglich, dass der Veranstalter dich nach der Reklamation in einem anderen Hotel unterbringt oder das Hotel selbst in einem nicht so stark betroffenen Zimmer? Dann kommt moeglicherweise auch noch der Streit um die Gleichwertigkeit hinzu.

Hier koennen dann auch sehr schnell Ersatzansprueche des Veranstalters entstehen, fuer die deine Rechtsschutzversicherung natuerlich nicht aufkommen wird.

Ne Menge Aufwand, Aerger und vor allem Risiko fuer 93 Euro, finde ich.

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Sollte eine Stornierung nicht möglich sein - kannst du diese eventuell über Alcandia Weiterverkauf. Die Webseite hat sich darauf spezialisiert - am besten eine Mail schreiben und anfragen. www.alcandia.de

Hallo Reiselustiger möchte dich mal auf den nachfolgenden Link aufmerksam machen.

guggst du hier https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=cenger+beach+hotel+side+türkei+baustell...

Nach diesem Link mit verschiedenen Reiseveranstaltern, wie u.a.m., besteht die Baustelle nicht erst seit kurzem, sondern schon seit längerer Zeit. Schau mal selbst, finde es sehr merkwürdig, dass dein Veranstalter erst seit 1 Tag den Eintrag "Baustelle" hat

Dann hast du doch m.E in jedem Fall Anspruch auf kostenfreie Stornierung, denn dein Reiseveranstalter hat da wohl geschlafen, oder das Hotel nicht richtig recherchiert, wie auch immer, da würde ich mich auf die Hinterfüße stellen, entsprechend Einspruch gegen die Stornogebühren erheben und nicht zahlen.

... da würde ich mich auf die Hinterfüße stellen, entsprechend Einspruch gegen die Stornogebühren erheben und nicht zahlen

Ich moechte hier nun wirklich nicht mit Besserwisserei nerven. So kann es aber ganz sicher nicht laufen sondern bestenfalls umgekehrt. Wenn die Reise bereits gebucht wurde, wurde ja wohl auch schon eine Anzahlung geleistet. Von dieser wird der Veranstalter - sofern er nicht mehr umgestimmt werden kann - die 93 Euro Stornogebuehr einfach einbehalten. Einen "Einspruch" gibt es da nicht.

Der Fragesteller koennte allerdings selbst auf Erstattung der Stornogebuehr klagen. Dazu wird er dann aber den Umfang der tatsaechlichen Beeintraechtigung waehrend des Reisezeitraums nachweisen muessen.

Dies allein duerfte schon recht schwierig sein. Noch sehr viel schwieriger wird ein entsprechender Beweis zu erbringen sein, wenn einzelne Teilbereiche des Hotels stark betroffen sind und andere nur geringfuegig oder ueberhaupt nicht. Dann wird er zudem noch nachweisen muessen, dass er tatsaechlich in einem stark betroffenen Teil untergebracht worden waere. Hier wird das Hotel dann aber behaupten, man haette ihn selbstverstaendlich in einem nicht oder kaum betroffenen Teil der Anlage untergebracht.

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@Caveman

Ok, aber probieren kann man es doch allemal, einfach freundlich aber bestimmt. Das denke ich mir so als Laie.

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Ja das ist nun deine Entscheidung, ob du bei 3 Tagen vor Ort umbuchen möchtest. Keiner kann hier kann Ermessen, wie hoch die Beeinträchtigung durch den Baulärm sein wird. Es heißt in der Nähe, auch das ist offen, wie nah es bei dem von dir gebuchten Hotel wirklich ist. Stornieren kannst du nicht! Also entweder darauf ankommen lassen und evtl Lärm ertragen oder umbuchen ist die Alternative.

Wenn du umbuchst hast du wahrscheinlich nicht mehr ein so gutes Angebot, wie die bereits gebuchte Reise? Das denke ich mal.

Ist deine Frage nun, evtl. ob du einen Rechtsbeistand für Reiserecht einschalten sollst? Frage mal bei deinem Rechtsschutz oder der Verbraucherberatung nach?

Stornieren kannst du nicht!

Entschuldige, stornieren kann er IMMER!

Ob mit oder ohne Entschaedigungsanspruch des Reiseveranstalters, haengt von den naeheren Umstaenden ab. Hier sollte aber eine kostenlose Stornierung moeglich sein.

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Kostenfrei stornieren "sagt der Reiseveranstalter" kannst du nicht.

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Danke für die schnelle Antwort. Meine Frage war, ob ich das Recht habe, kostenlos zu stornieren. Eine Umbuchung hat BigXtra ja angeboten, dass führt allerdings wie vermutet, zum höheren Reisepreis. Ich glaube nicht, dass ich meine Rechtsschutzversicherung in diesem Fall in Anspruch nehmen werden. Die Stornokosten belaufen sich auf 94€.

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@Reiselust2015

Hallo Reiselustiger möchte dich mal auf den nachfolgenden Link aufmerksam machen.

guggst du hier https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=cenger+beach+hotel+side+türkei+baustelle%3F

Nach diesem Link mit verschiedenen Reiseveranstaltern, wie Tui u.a.m., besteht die Baustelle nicht erst seit kurzem, sondern schon seit längerer Zeit. Schau mal selbst, finde es sehr merkwürdig, dass dein Veranstalter erst seit 1 Tag den Eintrag "Baustelle" hat

Dann hast du doch m.E in jedem Fall Anspruch auf kostenfreie Stornierung, denn dein Reiseveranstalter hat da wohl geschlafen, oder das Hotel nicht richtig recherchiert, wie auch immer, da würde ich mich auf die Hinterfüße stellen, entsprechend Einspruch gegen die Stornogebühren erheben und nicht zahlen.

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@ManiH

Danke für das Kompliment. Unter dem angegebenen Link habe ich nur Kommentare aus 2011 gefunden? Es muss ein neue Baustelle sein. Freunde sind regelmäßig über Ostern im Cenger Beach. Das ist auch der Grund der Reise. Die Flugzeiten sind so gut, dass ich 4 volle Tage dort hätte verbringen können. MIt der TUI hätte ich das Problem jetzt nicht,. Kulanz wird bei dem Reiseveranstalter groß geschrieben.

Ich werde cavemanns Rat befolgen. Das klingt für mich plausibel. Übrigens bin ich eine Sie.

LG

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@Reiselust2015

Es handelt sich offenbar um eine neue Baustelle. Manche Anbieter - z.B. Lidl Reisen - weisen auf ihren Websites darauf hin. Lidl Reisen spricht von moeglichen "optischen und akustischen Beeintraechtigungen" bei allen Anreisen bis zum 15.5. und ab 20.10.2015.

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