Reiserücktrittversicherung: Schwerer Krankheitsfall von Vater - Erstattung der Reisekosten?

6 Antworten

Das wird in den AGB stehen.....

ICH würde folgendermaßen vorgehen: Die Versicherung umgehend schriftlich über den eingetretenen Fall informieren.

Ebenso umgehend ein ärztliches Attest nachreichen. Die Versicherung wird natürlich nachfragen ob es eine unerwartete Erkrankung ist. Sollte dem nicht so sein - sehe ich schwarz.

Aber mal ganz ehrlich: Wenn das mein Vater wäre und die Versicherung würde eine Zahlung ablehnen - egal. Das Geld wirst du verschmerzen können - alles andere würde dich vielleicht ein Leben lang verfolgen.

Ich drücke dir - für alles - die Daumen.

Im Normalfall ist dies ein Grund fuer eine Erstattung der anfallenden Ruecktrittsgebuehren,da schwere Erkrankung von nahen Angehoerigen eingeschlossen sind.  Aber du solltest sicherheitshalber einfach bei der Versicherung anrufen und dich absichern.

Das muss in den AGB stehen, die du von deiner Versicherung hast. Gerade gestern las ich AGBs meiner Kreditkarte (die eine Reiserücktrittsversicherung resp. -abbruchversicherung beinhaltet) und versicherte mich dass drin steht auch bei Krankheit / Tot eines nahen Angehörigen. Ich hatte aber auch schon Versicherungen wo dies nicht mit abgedeckt war.

Ich denke schon, dass dies ein Grund ist.
Da dein Vater nicht fähig ist, die Reise anzutreten. Am besten ist es wenn ihr das mit der Versicherung mal klärt. 

Also würde ich heute Anrufen, Schreiben oder hingehen und dann denen die Lage erklären und dann wirst du sehen, was passiert. 

Lesen hilft, der Vater ist kein Reiseteilnehmer.

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