Reise auf andere Personen umbuchen

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Im Krankheitsfall kannst du von einer Reise zurücktreten. Solltest du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, tritt diese nun Inkraft. Ich empfehle solch eine Versicherung immer abzuschließen. Wer viele Reisen im laufe eines Jahres unternimmt dem empfehle ich eine Reiserücktrittsversicherung die permanent durchläuft.

Nun solltest du der Versicherung umgehend (wegen evtl Fristen) den Schadensfall melden, denn jetzt tritt diese Inkraft.

Du benötigst hierzu ein ärztliches Attest oder ein entsprechendes Schreiben vom behandelten Arzt oder evtl von der jeweiligen Klinik zum Einreichen bei dem Reiserücktritts - Versicherungsträger. .

Bei einem normalen Vertragsabschluss wirst du dann in der Regel 80 % der Reisekosten erstattet bekommen. Außer du hast einen Vertrag über eine 100 % Erstattung bei der Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Dies ist zwar teuerer kann sich aber durchaus (je nach Reisepreis) lohnen.

Möchtest du die Reise auf eine andere Person umbuchen, solltest du dies bei deinem Reisebüro veranlassen. Anderenfalls solltest du direkt beim Reiseveranstalter umbuchen dabei wirst du Umbuchungskosten in jedem Fall laut deinem Vertrag (AGB) mit Thomas Cook tragen müssen.

Ich hoffe dir hiermit gedient zu haben, MfG maniH

Lieber Franzkirchner, das ging aber flott. Ich danke dir sehr und sende die besten Grüsse. Manfred

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