Muss ich die Buchungsnummer weitergeben?

2 Antworten

Wenn Du gebucht hast, bist Du auch alleiniger Vertragspartner. Das mit der Buchungsnummer ist Pipifax. 

Du hast gegenüber dem Vater die Kosten, die Du geltend machst, natürlich zu belegen. Ggf. entsprechend auch, dass Dir keine geringeren Kosten aus der  Absage  des Mädchens entstehen.  Der Schaden muss durch Dich belegbar sein. 

Insbesondere durch Bestätigung, dass Du keine Rückerstattung bekommst und wie gebucht für vier statt nur drei Personen bezahlen musst. 

Nie im Leben würde ich dem Typen die Buchungsnummer und die Email-Adresse geben - der storniert dann die ganze Reise, die Mädels können nicht fahren und du als alleiniger Vertragspartner sitzt zu allem Übel noch auf den Kosten. Und was soll der Quatsch mit "die Reise später antreten" - ihr habt ja ein Vierbettzimmer gebucht, sie müsste dann ja alleine reisen was natürlich viel teurer wäre.

Ich würde mich mal mit dem Veranstalter / Hotel in Verbindung setzen und fragen was es kostet wenn nur drei Mädels kommen. Oder vielleicht finden die Mädels ja einen Ersatz für die 4., ich denke mir einen Namensänderung wäre nicht das Problem. Mit dem Vater muss man sich so oder so einigen, aber er muss sich im Klaren sein dass er für eventuelle Kosten aufkommen muss.

gargamel111  16.07.2012, 07:26

Jep. Dem kann man nur zustimmen.

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