Kann Fluggesellschaft nachträglich Zwischenstopp einfügen?

3 Antworten

Ich würde auf jeden Fall bei Air Berlin anrufen und fragen, wieso Deine Mutter mit Umsteigen fliegt und Du nicht. Du hast ja schließlich keine entsprechende Benachrichtigung bekommen, aber da Du Deinen Flug selbst gebucht hast, müßtest Du darüber auch schriftlch informiert werden! Nur, weil Deine Mutter umgebucht wurde, kannst Du Dich nicht darauf verlassen, daß Deine Buchung auch geändert wurde! Nicht, daß Du dann bei der Verbindung mit Umsteigen gar nicht vorgesehen bist, aber Deinen Non-Stop-Flug dann vielleicht schon verpaßt hast.

Warum Du unter 'meine Buchungen' nichts mehr siehst, müßtest Du auch mit der Airline klären - Deine eigene Buchung hat schließlich mit der Buchung Deiner Mutter nichts zu tun! 

Ansonsten hätte Deine Mutter nur die Möglichkeit, vom Flug zurück zu treten - was aber, wie Sannemann schon geschrieben hat, nicht so einfach wäre. Vielleicht kannst Du aber bei einem entsprechenden Gespräch mit der Airline, ersatzweise einem kurzen Schreiben an den

CEO Stefan Pichler, Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG

Saatwinkler Damm 42-43

D-13627 Berlin

(per Einschreiben, eigenhändig) erreichen, daß Ihr zusammen auf dem Non-Stop-Flug bleiben könnt.

Viel Erfolg!

PS: Fürs nächste Mal - Air Berlin ist leider schon berühmt-berüchtigt für Flugzeiten-Änderungen...

Die Frage lautet ja: "Kann eine Airline nachtraeglich einen Zwischenstop einlegen ?" Antwort eindeutig und unwiderruflich: Sie kann, und sie darf das auch. Ausnahme: man hat bei einem Veranstalter eine Pauschalreise gebucht, in der ein bestimmter Flug vertraglich festgelegt wurde. Dies kann aber stets nur bis zum Ende der aktuellen Saison festgelegt werden. Da zwei Mal im Jahr komplett neue Flugplane herausgegeben werden, und dann nach den neuen Flugplaenen aktualisiert werden muss. Eine Aenderung kann ebenfalls darin bestehen, dass auf einer Strecke eine kleinere Maschine eingesetzt wird, und falls die Maschine gut gebucht wurde, einige Passagiere auf eine andere Verbindung umgeleitet werden mussen. Das ist natuerlich fatal wenn getrennt gebuchte Personen dann auch im Flug getrennt werden. Da muss man schleunigst mit der Airline nachbessern. Air Berlin ist in solchen Faellen eigentlich kooperativ. Woher sollte sie auch wissen wer zusammengehoert. Ein weiteres Geruecht ist, dass Nonstopfluege teurer sein muessen als Umwegsverbindungen. Das GEGENTEIL ist meist der Fall, da jeder Stop erneut "Tax und Gebuehren" zusaetzlich verursacht. Der - zur Zeit geforderte - aktuelle - Preis liegt an der Auslastung der jeweiligen Maschine zum Zeitpunkt der Buchung. .

Zu den Fragen mit den Sitzplätzen und wo nun die Gepäckbuchung abgeblieben ist, kann ich nichts sagen, das müßte man Air Berlin direkt fragen, das kann sein, daß das einfach nur ein Problem der Darstellung in der Onlinebuchung ist und die Angaben noch erscheinen.

Generell  sind solche Flugzeitenänderungen, ob nun in Form von nachträglich eingeschobenen Zwischenstops oder Umbuchung auf einen späteren Flug etc. pp. durchaus üblich, gerade bei Air Berlin ist das häufig. Die Fluggesellschaften sollen halt effizient arbeiten und meist steckt dahinter eine nicht ausreichende Auslastung der ursprünglichen Maschine. Ich hab früher auch mal für verschiedene Fluggesellschaften gearbeitet, und da wurden durchaus Maschinen noch storniert und umgebucht, die bereit mehr als zur Hälfte gebucht waren. 

Wenn Flugzeitenänderungen für Euch unvorhersehbar waren, also unangekündigte erhebliche Verspätung oder bei bereits angetretener Reise massive Änderung des Rückflugs etc., dann kann man natürlich anwaltlich vorgehen und sich seine Rechte erkämpfen.

Wenn die Flugzeitenänderung sow wie hier im Vorfeld der Reise bekanntgegeben wird, sieht es meines Wissens schon deutlich schlechter aus. Da kommt zum einen drauf an, was in den AGB der Fluggesellschaft steht (ich weiß, die liest Niemand, wenn er bucht ;-)) und zum anderen, was geltende Rechtssprechung ist. Meines Wissens liegt die Grenze für hinzunehmende Flugzeitenänderungen bei 4 Stunden. Und selbst dann stellt sich die Frage, ob es Euch etwas nützt, vom Flug zurückzutreten, der ja vermutlich lange im voraus gebucht war und wesentlich günstiger gewesen sein wird, als alles, was man zum jetzigen Zeitpunkt für einen Termin im April noch bekommen würde. Wobei auch bei einer anderen Fluggesellschaft nicht garantiert ist, daß sie nicht die selbe Praxis fahren und Euch bis April noch Flugzeitenänderungen oder Umbuchungen erwarten würden.

Die meisten Fluggesellschaften sichern sich in ihren AGB entsprechend ab, indem ein Passus eingefügt ist wie "Änderungen vorbehalten" oder etwas in der Art.