gilt ein Rehatermin als Grund für Reiserücktritt?

2 Antworten

Was steht dann dazu in den Versicherungsbedingungen? Da die von Versicherung zu Versicherung durchaus schwanken (Überraschung) kann man das nicht sagen, ohne die Statuten zu kennen. Aus dem Bauch raus würde ich sagen: Nein, die zahlen nicht. Ebenso aus dem Bauch: Versuchen, die Reha zu verschieben. Oder den Urlaub. Könnte billiger sein also ein Strono.

Würde sagen, es kommt darauf an, wann die Reise gebucht und wann die RRV abgeschlossen wurde. Hatten Sie erst danach einen Krankheitsfall, weswegen ja auch nun die Reha bewiligt wurde, würde ich das im Zusammenhang mit der einer unerwarteten Erkrankung / Unfall sehen und der Versicherer sollte es als Rücktrittsgrund akzeptieren. Dann darf man aber mit der Stornierung nicht mehr lange warten . Hat denn der Versicherer keine medizinische Stornoberatung, die man anrufen kann?