Flugzeitenänderung mit Zwischenlandung - rechtlich korrekt?

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Okay das ist ärgerlich - zumal Amsterdam ja auch nicht gerade auf dem Weg liegt.

Dennoch behalten sich Reiseveranstalter und Charterfluggesellschaften das Recht vor, Flugzeiten zu ändern. Wenn die Maschinen nicht voll genug sind bzw. abzusehen ist, dass sie nciht voll werden, dann werden z.B. zwei Maschinen zusammengelegt, wie hier wahrscheinlich in deinem Fall. Klar das ist ärgerlich aber Flugzeiten sind immer ohne Gewähr.

  1. Bei Buchungsabschluß angegebene Flugzeiten im Pauschalreiseverkehr sind unverbindlich. Verbindlicher Bestandteil des Reisevertrages ist ein bestimmter Flugtag, nicht aber eine bestimmte Abflugzeit.

  2. Dieser Umstand wird bei Abschluß des Reisevertrags durch Anerkennung der AGB des Reiseveranstalters, in denen der Flugzeitenvorbehalt mehr oder weniger konkret festgeschrieben ist, durch den Reisenden akzeptiert.

  3. Wenn bisher einzelne Urteile oder Rügen zuungunsten der Reiseveranstalter ausgesprochen wurden, so deshalb weil

    • die Flugzeitenänderung wirklich gravierend war (+/- 1 Tag)
    • ein wesentlicher Programmteil der Reise (z.B. bei Studienreisen, Rundreisen) durch die Flugzeitenänderung beeinträchtigt wurde
    • der Flugzeitenvorbehalt in den AGB des Reiseveranstalters zu unkonkret formuliert war
    • eine gravierende Flugzeitenänderung nach Ticketausstellung erfolgte
    • es sich um gravierende Flugzeitenänderungen im Charter-Einzelplatzverkauf (Nur-Flug ohne Hotel und Transfers) handelte.
  4. Auch die Verbraucherverbände laufen primär nur gegen diese "schweren Fälle" Sturm, nicht aber gegen die relative Unverbindlichkeit selbst. Ich unterstelle mal, weil ihnen sehr wohl bewußt ist, daß garantierte Flugzeiten im Pauschalreiseverkehr zwangsläufig deutlich höhere Pauschalreisepreise nach sich ziehen würden.

  5. Vor dem Hintergrund der nur geringfügigen Entschädigungen, die gerichtlich zugestanden werden, lohnt sich der Aufwand eines Prozesses gegen den Reiseveranstalter normalerweise nicht.

  6. Solche Vorkommnisse werden daher primär mittels Kulanzantrag an den Veranstalter geregelt, wobei i.d.R. die Kulanzleistungen der Premiumveranstalter wie z.B. der TUI deutlich großzügiger bemessen sind als die der Low-Budget-Veranstalter wie z.B. alltours.

Wenn Du garantierte Flugzeiten haben willst bleibt Dir nur, statt der günstigen Pauschalreise eine idividuelle Reise aus verschiedenen Reisebausteinen zusammenzustellen, wobei der Transport im Linienverkehr erfolgt. Dort sind die Beförderungs- und Haftungsbestimmungen deutlich strenger geregelt, (greifen aber auch nicht in jedem Fall).

Die demgegenüber billigeren Pauschalreisen können u.a. auch nur durch eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Flugzeiten und -strecken billig sein. Wenn z.B. für eine bestimmte Strecke an einem bestimmten Tag drei Maschinen geplant gewesen, alle drei aber nur zu zwei Dritteln gefüllt sind, dann wird halt eine Maschine gestrichen und mit zwei Maschinen und 100 %iger Auslastung geflogen. Pech für diejenigen, die sich auf die Uhrzeiten der gestrichenen Maschine eingestellt hatten.

Oder: eine Maschine läßt sich ab Nürnberg nur zu annähernd 50 % befüllen, eine andere zum selben Ziel ab Amsterdam ebenfalls. Dann startet nur eine Maschine in Nürnberg, geht in Amsterdam aber noch einmal 'runter um für die dann folgende Hauptreisestrecke einen Sitzladefaktor von annähernd 100 % zu erreichen. Pech für die "Nürnberger". Alles andere würde zusätzliche Kosten für den Veranstalter bedeuten, die sich dann zwangsläufig irgendwann in den Reisepreisen niederschlügen.

vielen dank für deine mühe! hast alles sehr gut und ausführlich erklärt! gruß monimaxi

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Habe im Moment ein ähnliches Problem mit dem Hinflug nach Antalya. Muss jetzt von Nürnberg via Düsseldorf nach Antalya. Habe damit eine Anreise von ca. 12 Stunden, wenn ich alles zusammenrechne. Ich finde das auch unverschämt. Der Veranstalter sagt, ich habe das so zu akzeptieren. Wenn ich allerdings die Rechtssprechung ansehe, werde ich wohl von den gebuchten 14 Nächten nur 13 im Hotel sein, das ist in meinen Augen ein Reisemangel und den werde ich geltend machen. Schade, dass sich einige hier so negativ äußern. Ich muss mir meinen Urlaub sauer verdienen und da zählt jede Stunde, traurig, wenn das einige nicht nachvollziehen können. Gruß Barbara

Ich habe demnächst eine Pauschalreise nach Rhodos vor. Abflug 23.5. um 12.40 Uhr bestätigt. Rückflug 31.5. ursprünglich um 1 Uhr, nun vorverlegt auf 30.5 um 15 Uhr. Hinzukommt, dass die Tickets mit den ursprünglichen Zeiten bereits beim Reisebüro waren, dann aber storniert wurden. Ich werde einen Reisemangel geltend machen wegen 1. Verschiebung des Rückflugtages 2. faktischer Verlust eines Urlaubstages 3. bereits ausgestellter Tickets und nachträglicher Änderung 4. Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit Da gibt es ein Urteil vom AG Frankfurt vom November 2008, weswegen ich mir einige Chancen ausrechne. Also, lasst Euch nicht mit fadenscheinigen Verklausulierungen abspeisen, rührt Euch! Allerdings dürften die Chancen in Deinem Fall bei Verschiebungen um 1 oder 2 Stunden bei Nullkommaetwas stehen .