Flugplanänderung mit Verlängerung der Flugzeit und Zwischenstopps?

3 Antworten

Ich gehe davon aus, dass es sich um einen eurowings flug handelt.

Die haben einige flüge gestrichen.

Ihr habt folgende Möglichkeiten:

1. ihr nehmt den angebotenen Alternative 

Oder

2. ihr storniert kostenlos und lasst euch das geld zurück zahlen.

Das problem ist, dass nur noch condor direkt nach frankfurt fliegt und zwar nicht jeden Tag.

Hier wird das thema auch gerade heiß diskutiert 

LH/Eurowings "geändert", d.h. gecancelt, und nun ?
http://www.amerika-forum.de/showthread.php?t=1187486

Normalerweise hat man bei solchen Flugplanänderungen ein kostenloses Stornierungsrecht. Wenn es sich also so verhält, wie Du geschrieben hast, dann wende Dich an ein Lufthansa-Service-Telefon oder, noch besser, suche einen Lufthansa-Schalter in einem City-Büro oder einem Flughafen auf und kläre das - stornieren oder umbuchen sollten Dir dort kostenlos angeboten werden!

Wenn Du einen Flug ohne Zwischenlandung gebucht hast, dann wäre es ein Nonstop-Flug. Direktflug heisst nicht, dass es keine Zwischenlandung gibt. Frage bei der Lufthansa nach, nur die können Dir eine aussagekräftige Antwort haben.

Wie auch immer man es bezeichnet, der/die Fragesteller/in hat doch eindeutig gesagt: gebucht war ein Flug ohne Zwischenlandung. Und bitte: von Köln mit Zug nach Frankfurt, dann Denver und dann LV. Geht's noch.

Lieber Flyingaway, da würde ich mal auf die Barrikaden gehen, das geht ja gar nicht. Viel Glück.

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@Endless

Wenn es ein Flug mit der neuen LH-'Billig-Airline' Eurowings ist, könnte das procedere durchaus passen :-) - irgendwo muß sich das Preisgefüge ja bemerkbar machen.

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@Roetli

Ja ok, aber habe gerade einen Nonstopflug München-Vancouver (ca. 10,5 h) für September bei LH (nicht Eurowings) gebucht. Zwar über WoMo-Vermittler, aber letztendlich egal. Aber ich würde mich schon sehr ärgern, wenn ich jetzt mit dem Zug nach FFM fahren müsste, dann in Calgary umsteigen darf und dann nach vielleicht 17h (gegenüber 10h) mal ankomme.

Bin da ja kein Rechtsspezialist, aber die AGBs werden wohl solche Änderungen vorsehen. Dann muss man in den sauren Apfel beißen, wenn man Urlaub machen möchte.

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