Ferienwohnung gebucht und bezahlt. Im Vertrag: kein Haustier erlaubt. Habe aber Hund mitgebracht.

5 Antworten

Hallo!

Dein Vermieter des Ferienhauses muss dir das Geld nicht zurückzahlen. Du hast den Vertrag gebrochen. Du kannst froh sein, dass du (bis jetzt) noch keine Buße zahlen musstest (war bei meiner Schwester so.) Allerdings werden bald denke ich kosten z.B der Genralreinigung auf dich zu kommen. Außerdem stehen dem Vermieter 90 Prozent des bezahltem Geldes zu, also kein Wunder, dass er nicht zahlt. Wahrscheinlich hat er es sich anders überlegt.

Aber ich finde, dass hättest du dir auch vorher überlegen können, bevor du überhaupt einen Hund kaufst! Es gibt genügend Leute, die Hauf Hunde aufpassen, ohne Zwinger. Dass machen die, weil sie sich keinen Hund leisten können oder für einen eigenen zu wenig Platz/Zeit haben. Und es gibt genügend Leute, die Hund ein Ferienwohnungen erlauben. Halte dich einfach nächstes mal an den Vertrag. Daraus lernt man ja. Falls ich dir zu nahe getreten sein sollte, entschuldigung.

Liebe Grüße,

Reisetagenuch

Der Vermieter war hier völlig im Recht Dich aufzufordern die Wohnung zu verlassen,nachdem Du seine Vorschrift ignoriert und missachtet hast. Es war ein eindeutiger Vetragsbruch Deinerseits. Es gibt heutzutage genug Menschen, welche unter Allergien leiden. Hundehaare können ähnlich wie Katzenhaare bei empfindlichen Menschen schwere Allegien bis evtl. zum Allergieschock auslösen. Damit ist nicht zu spassen. Der Vermieter muss daher die von Dir genutzte Wohnung Extrem Reinigen oder reinigen lassen. Da dem Vermieter bei kurzfristiger Absage bereits 90% des Reisepreises zustehen, hat er hier wohl Anspruch auf die Gesamtsumme. Wie Anhalter1960 ausführt muss Du froh sein, wenn nicht noch weitere Kosten, wie Generalreinigung usw. auf Dich zukommen. Ich sehe das genau so.

Meine Familie ist von Hundehaar-Allergien betroffen und ich frage mich wirklich, wie unverschämt man sein kann! Wenn doch ausdrücklich keine Haustiere erlaubt sind, wieso nehme ich da meinen Hund mit? Vielleicht, weil Manche den Unterschied zwischen Mensch und Tier nicht mehr kennen?

Ich als Vermieter würde keinen Pfennig zurück zahlen, sondern eher noch zusätzliche Kosten für Grundreinigung etc. verlangen! Mehr als es deutlich machen, daß man sein Tier nicht mitbringen darf, kann er ja nun wirklich nicht! Dem nächsten Mieter, dem er eine haustier-/hundefreie Wohnung zugesagt hat und der im schlimmsten Fall mit einem allergischen Schock zusammen bricht, muß er vielleicht eine nicht geringe Schadensersatzsumme bezahlen!

DH, allein schon für die ersten vier Zeilen!

LG

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...da siehts wohl schlecht aus. Du kannst ja uch nicht eine Wohnung mieten in der Hunde nicht erlaubt sind und dir dann trotzdem einen aus dem Tierheim nach Hause holen. Etwas mehr Glück hättest du gehabt, wenn er dir schriftlich etwas zugesagt hätte aber so hast du wohl Pech gehabt!

Da befürchte ich kannst du nicht viel machen. Der Vermieter ist in diesem Fall sicher im Recht. Wie schon hier angesprochen, eine Tierfreie Wohnung sollte auch so bleiben, der nächste Gast könnte an einer Tierhaarallergie leiden. Wenn ich im Hotel ein Nichtraucherzimmer buche, dann erwarte ich auch das dort wirklich nicht geraucht wurde. Wir waren selber oft mit Hund unterwegs, da muss man schon genau schauen wo Tiere erlaubt sind oder nicht. Es gibt allerdings zahlreiche Wohnungen und Ferienhäuser wo die mitnahme eines Hundes kein Problem ist.