Darf man sein deutsches Auto mit nach Frankreich nehmen solange man will?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Schnabeltasse,

die Bestimmungen hierzu sind eigentlich schon ziemlich eindeutig:

Zulassung von Kraftfahrzeugen im Gastland

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen und dort Ihr Fahrzeug mehr als sechs Monate nutzen, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei den Behörden des Gastlandes zuzulassen und die entsprechende Zulassungssteuer zu zahlen.

http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8062&acro=living&lang=de&parentId=7735&countryId=AT&living=

Du verlegst Deinen Lebensmittelpunkt für 1 Jahr nach Frankreich, also mußt Du Dich bei den dortigen Behörden anmelden und auch Dein Auto ummelden. Sicherheitshalber kannst Du ja mal bei der zuständigen Präfektur nachfragen.

Nach deutschen Recht unterscheided man zwischen Erst- und Zweitwohnsitz. Was auch immer im Sinne der genannten EU-Regelungen mit Wohnsitz gemeint ist.... ich tippe auf Hauptwohnsitz.

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Ob solange man will auch ginge, weiss ich nicht. Wenn ich Dich richtig verstehe, geht es hier aber um ein Jahr. Für einen solchen Zeitraum ist es jedenfalls innerhalb der EU kein Problem mit deutschem Kennzeichen herumzufahren.

Wenn Du Pech hast, musst halt mal nach DE, weil gerade der TÜV abgelaufen ist.

Ummelden nach FR ist eine grössere Operation, die sich für solche Zeiträume auch nicht wirklich lohnt.