Darf man aus dem Urlaub Muscheln mitbringen?

1 Antwort

Das sagt der Zoll dazu:

"Viele Muscheln, Schnecken und Korallen sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Exemplare, aber auch Teile und daraus hergestellte Erzeugnisse dieser Arten dürfen in der Regel nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrstaates und einer Einfuhrgenehmigung (CITES-Dokumente) ein- und ausgeführt werden.

Zuständig für die Ausstellung von Genehmigungen ist in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesamt für Naturschutz. Werden artengeschützte Tiere oder daraus hergestellte Erzeugnisse ohne die vorgeschriebenen artenschutzrechtlichen Genehmigungen in die Bundesrepublik Deutschland ein- oder ausgeführt, werden sie vom Zoll beschlagnahmt.

Ausnahmen von der Dokumentenpflicht gelten nur für bestimmte tote Exemplare, Teile und Erzeugnisse daraus, wenn sie ohne kommerzielle Absicht für den eigenen Gebrauch in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden. Sie müssen im Besitz einer Privatperson, Teil deren Hab und Gutes sein und sich in deren Reisegepäck befinden. Diese Ausnahmeregelung gilt weder für lebende Exemplare noch für Exemplare, Teile und Erzeugnisse daraus, die als Geschenk für andere Personen eingeführt werden.

Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten Ihnen die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit über geschützte Arten sowie über Erzeugnisse, die aus geschützten Tieren und Pflanzen hergestellt werden."

Quelle: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/einreise_vub/index.html