Darf der Vermieter meiner Ferienwohnung ohne Erlaubnis in die Wohnung?

6 Antworten

Kann man in den AGBs des jeweiligen Vertrags zur Ferienwohnung nachlesen. In der Regel steht dort, dass man als Gast dem Vermieter das Recht einräumt, dass dieser ohne Ankündigung die Ferienwohnung betreten darf.

WENN es so geregelt ist- JA. Ohne Ankündigung würde ich allerdings NIE unterschreiben. Höchstens bei Gefahr im Verzuge etc.....

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Ohne WENN und ABER: Darf er nicht (in Deutschland), wenn sich die Situation wie von Dir geschildert darstellt.

Nach deutschem Recht wäre das sogar Hausfriedensbruch.

Irgendwie verstehe ich die Frage nicht Geld verlangen für ein unbezogenes Bett. In die Wohnung darf eer jederzeit und Geld kann er Verlangen wenn mehr Persohnen darin wohnen als wie er vermietet hat darf er auch, denn eine Ferienwohnung wird nicht nach Belegung vermietet sondern auf eine bestimmte Personenanzahl (Wohnung für 6 Personen) und 7 ziehen ein . Das heißt ein leeres Bett kann keine Kosten verursachen aber ein zusätzliches (wie auch immer ) schon und dann steht es ihm zu.

Kommt drauf an. Wenn die Ferienwohnung in Deutschland ist, gibt es Mietverträge nach Mietrecht oder nach Reiserecht. Bei Mietrecht hat der Vermieter kein Recht unangekündigt in die Wohnung zu spazieren, ausser bei Gefahrenabwehr. Bei Reiserecht hängt es von den vertraglichen Abreden ab. Im Ausland dürfte die Rechtslage sehr unterschiedlich sein.

Verwunderlich ist in der Tat eine Nachforderung wegen nicht bezogenen Battes. Aber auch hier sollte man nochmal in den Vertrag schauen, was verabredet ist. Nutzt denn jemand dieses ungemachte Bett ?

Ich denke nicht, dass er die Wohnung ohne Ankündigung betreten darf. Ganz sicher wird er aber kein Geld von dir oder euch verlangen können, wenn ein Bett nicht bezogen ist.