Bestätigter Flug wurde von Reisebüro storniert auf Grund eines Systemfehlers - ist das rechtens??

2 Antworten

Hey,

Mir ist mal sowas ähnliches passiert. Hatte auch einen Flug gebucht, bei dem ich dachte dass es ein super Schnäppchen ist. Flug von Berlin nach Melbourne für 274 Euro. Da kam dann auch ein Storno, weil es angeblich ein Irrtum war. Ich hab dann einen Anwalt gefragt, was der dazu meint. Er sagte, dass die Airline durchaus stornieren darf wegen dem Irrtum. Aber er meinte auch, dass ich Schadensersatz einfordern könnte. Also wenn ich nen neuen Flug gebucht hätte, hätten Sie mir den zahlen müssen. Er meinte dass sie dafür grade stehen müssen, wenn sie so einen Mist bauen. Hab es dann nicht weiter verfolgt, weil ich keine Rechtsschutzversicherung hab und mir das Kostenrisiko zu hoch war. Naja, kannst ja mal hier schauen:

www.reiserechtsanwalt.com

Hallo 30bahtcannot,

ich kann dir leider bestätigen, dass das Vorgehen korrekt ist. Du kannst eine abgegebene Willenserklärung tatsächlich anfechten, sofern ein Irrtum über Inhalt und einiger anderer Gründe vorliegt. Basis hierfür ist §119 BGB und §142 BGB.

Ein Flug für so derart wenig Geld nach Bangkok ist natürlich unwahrscheinlich. Hier liegt in jedem Fall ein Fehler vor. Es sei denn es ist ein seltenes Sonderangebot.

Liebe Grüße

Chris