Anzahlung ohne Sicherungsschein

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Normalerweise ist erst mit der Zusendung des Sicherungsscheins die Voraussetzung für die Anzahlung erfüllt. "Gemäss der Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 23. Juli 2001 ...wurde festgelegt....dass Reiseveranstalter und Reisevermittler Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen dürfen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde (gilt für Pauchalreisen)

Ich an Deiner Stelle würde die Buchung rückgängig machen. Dann ist der Reiseveranstalter in Zugzwang. Natürlich solltest Du Dir bewusst sein, dass ggf. der Reisepreis dann nicht mehr gültig sein könnte oder die Reise ausgebucht ist.

Es gab auch schon einige Fälle in denen der Sicherungsschein getürkt (ungültig) war!

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@heima

In diesem Fall liegt weder ein Sicherungsschein noch eine Bestätigung vor!

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Prinzipiell darf es keinerlei Zahlungsaufforderung (und schon gar keine Abbuchung) ohne Sicherungsschein geben. Leider bleiben die E-Tickets, E-Buchungsbestätigungen und sogar E-Sicherungsscheine (!) aber auch häufig mal in übereifrigen Spamfiltern hängen, daher würde ich erst einmal die Antwort des Veranstalters abwarten, au0erdem kannst du auf http://www.tip.de/register/ nachsehen, ob der RV überhaupt eine Insolvenzversicherung hat.