**Antidepressivum Cipralex 20 mg Filmtabletten Escitalopram**

2 Antworten

Hallo,Medikamente für den Eigenbedarf darf man natürlich mitführen,aber zur absoluten Sicherheit würde ich eine Auflistung meiner Arznei machen und es vom Hausarzt abstempeln lassen

Alles Gute

Hi, es spielt eigentlich keine Rolle, welches Medikament es ist. Alle Medikamente, die unter das BTM-Gesetz fallen: Es gibt vom ADAC einen Vordruck zur Medikamentenmitnahme, der vom Arzt unterzeichnet und abgestempelt werden sollte. Der ist in mehreren Sprachen abgefasst: http://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/reisemedizin/tipps-infos/tipps/medikamentenmitnahme.aspx Den lässt Du unterschreiben und nimmst ihn dann mit, dann sollte es keine Probleme geben. Was die Pille anbelangt: Die fällt nicht drunter und nein, da gibt es keine Probleme bei der Einreise in die Türkei. Millionen von Urlauberinnen fahren und fliegen jedes Jahr nicht ohne, das könnte sonst für viele böse Konsequenzen haben, wenn alle die Pille gerade vor dem Urlaub absetzen müssten :) Aber als Hinweis:. Es kann/könnte Probleme bei der Rückfahrt geben, wenn sie in der Türkei die Gelegenheit nutzt und die vor Ort erworbene rezeptfreie Pille aus der Türkei wieder nach Deutschland einführt. Dann sollte die Menge die Ration für den Eigenbedarf für 3 Monate laut Zollvorschriften nicht überschreiten. Wenngleich ich auch noch nie erlebt habe (Spanien, Portugal etc.), dass es auch bei größeren Mengen je Probleme gegeben hätte.

Vielen Dank für deine umfassende Antwort und Hilfsbereitschaft!

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@bube44

Dankeschön! Genau das wollte ich nochmals fragen! Hat sich ja jetzt erledigt. Vielen Dank dafür! Also unter dem BTM der Türkei, oder?

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@Nuke1820

In Deutschland fallen Antidepressiva nicht unter das BTM Gesetzt. Ich nehme an in der Türkei ist es ähnlich. Am besten einfach die Bescheinigung vom Arzt mitnehmen. Dann bist du auf der sicheren Seite.

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@snowy

Also, ich denke auch nicht, dass Cipralex in der Türkei unter das BTM-Gesetz fällt. Sagen wir mal, wenn es darunter fallen würde, was ich nicht glaube, würde doch eine einfache Arztbescheinigung nicht ausreichen. Das müsste doch vom Gesundheitsamt auch noch beglaubigt werden. Aber das wäre ziemlich viel Aufwand, wenn dieses Medikament gar nicht unter das BTM-Gesetz fällt. Ich will mir halt ganz sicher sein, weil mit Betäubungsmitteln nicht zu Spaßen ist. Aber danke für die schnelle Antwort!

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