Ab wann bin ich ein Reiseveranstalter? Gilt dies wenn kein schriftlicher Vertrag aufgelegt wurde?

1 Antwort

Du hast richtig erkannt, mit der Kombination der beiden Reiseleistungen, bist Du Reiseveranstalter. Bitte betrachte das hier nicht als rechtliche Beratung, es ist nur ein unverbindlicher Tipp unter Gleichgesinnten. Googel mal Travelsafe, dort gibt es Angebote für Gelegenheitsveranstalter oder wende Dich an mdt Makler der Touristik. http://www.mdt24.de/ Sie haben sich auch auf Sonderlösungen spezialisiert. Du kannst Dich dort gerne auf mich berufen. Das ist jedoch alles mit Kosten verbunden. Eine andere Möglichkeit wäre, dass man das Ganze über einen anderen Veranstalter laufen lässt, der dann die Rechnungen schreibt und alles mit einer entsprechenden Insolvenz und Haftpflichtversicherung abdeckt. Sollte auch kein Problem sein.

Danke für die schnelle Beantwortung meiner Frage. Jedoch ist es trotzdem noch nicht ganz klar.

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