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Welche Regressansprüche habe ich für einen verpatzten Mexikourlaub?

anonym
beantwortet von Sternedieb am 15. März 2010 10:10
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@ Racketman

wenn Dein Veranstalter behauptet, dass die Reparaturarbeiten nicht bekannt waren, empfehle ich Dir ihm diesen Link -> http://www.travelamigos.de/forum/mexiko-reiseforum/p67833-strandsituation-in-mex... zu senden. Denn die Arbeiten sind seit Oktober 2009 bekannt.

Kommentar von 5b813070435dc823a7bbc78e12d774c0smallRoetli am 15. März 2010 13:35

Super - da geht ja dann richtig was mit dem Schadensersatz!


Welche Regressansprüche habe ich für einen verpatzten Mexikourlaub?

Roetli
beantwortet von Roetli am 15. März 2010 00:27
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Also "höhere Gewalt" ist das nach über 4 Jahren nach 'Wilma' auf keinen Fall mehr!

Auch wenn der Veranstalter nicht wußte, wann die Arbeiten beginnen, muß er damit rechnen, das sie irgendwann getan werden müssen. Für dieses Risiko muß er dann auch haften - er hat ja 4 Jahre Touris ohne Probleme hinschicken können.

Ich würde mich auf jeden Fall an einen Fachanwalt für Reiserecht (findest Du im Telefonbuch!) wenden - oft reicht ja schon ein Brief von so einem, um die Kulanz zu wecken! Und das Schreiben eines Briefes hält sich von den Kosten her in Grenzen - aber die über die Kosten soll Euch der Anwalt informieren!

Je nach Auslegung der Frankfurter Tabelle könnten Euch zwischen 20 und 50% zustehen!


Welche Regressansprüche habe ich für einen verpatzten Mexikourlaub?

milkie
beantwortet von milkie am 14. März 2010 17:48
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Hallo Racketman,,

in der Frankfurter Tabelle kann man die Empfehlungen für Reisepreisminderungen nachlesen.

http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm

Alles was darüber hinaus geht, kommt auf die Kulanz des Veranstalters oder den "Härtefall" an.

Wenn du mit der Kulanzregelung des Veranstalters nicht zufrieden bist, bleibt dir nur der Anwalt.

VLG milkie

Kommentar von Racketman am 15. März 2010 18:28

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Frankfurter Liste hatte ich jedoch schon vorab eingesehen. MfG racketman




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